4,6 Millionen umsonst gezahlt
Rechnungshof rügt TetraPak-Anmietung für Flüchtlinge
Mit der Anmietung des ehemaligen Tetra Pak-Geländes Anfang 2016 zur Unterbringung von Flüchtlingen hat die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) nach Ansicht des Landesrechnungshofs „die Sorgfaltspflichten des ordentlichen Kaufmanns“ verletzt.
Laut dem aktuellen Jahresbericht des Landesrechnungshofes sind damit dem Land Berlin Kosten in Höhe von mehr als 4,6 Millionen Euro entstanden. In dem ehemaligen Fabrikgebäude, errichtet zur Herstellung von Verpackungen, wurden nie Flüchtlinge untergebracht. Die Immobilie war im Jahr 2015 ins Gespräch gekommen, als Berlin wegen täglich rund 1000 neu ankommender Flüchtlinge händeringend nach Unterkünften suchte, um Menschen vor der Obdachlosigkeit zu bewahren.
Bürgermeister Frank Balzer (CDU) hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass der Standort in Heiligensee ungeeignet war. Nicht nur das Planungsrecht stand dem entgegen, sondern vor allem der Zustand der einstigen Fabrik: Nicht frostsicher, Probleme beim Brandschutz und Zweifel an der Kapazität der Sanitäranlagen. Allein der Umbau, der die Unterbringung von Personen ermöglicht hätte, hätte Monate gedauert.
Folgen personelle Konsequenzen?
Der Vertrag kam trotzdem zustande, doch nie wurde ein Flüchtling an der Hennigsdorfer Straße untergebracht. Laut Landesrechnungshof hätte der Vertrag schon deswegen nicht zustande kommen dürfen, weil es keine vorbehaltlose Zustimmung des der Senatssozialverwaltung unterstehenden Landesamtes für Gesundheit und Soziales gegeben habe. Die BIM berief sich dagegen auf eine Entscheidung auf „verantwortlicher Ebene – mindestens auf Staatssekretärsebene“. Der Verweis des Landesrechnungshofs auf die kaufmännischen Sorgfaltspflichten, die im Handelsgesetzbuch festgehalten sind, veranlasst den CDU-Abgeordneten Stephan Schmidt zur Forderung nach personellen Konsequenzen. Schließlich ist die BIM eine 100-prozentige Tochter des Landes Berlin, die politisch der Senatsverwaltung für Finanzen untersteht. Wenn „einfachste kaufmännische Grundsätze über Bord geworfen“ wurden, müsse geklärt werden, ob die BIM aus freien Stücken oder auf Druck aus dem Senat gehandelt habe, so Schmidt.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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