Hilfe bei der Steuererklärung
Alle Jahre wieder müssen viele Arbeitnehmer dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen. Für viele ein Graus. Eine Alternative kann die Zuhilfenahme eines Lohnsteuerhilfevereins sein. Zwar sind Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte nach wie vor den Steuerberatern vorbehalten. Jedoch können Arbeitnehmer mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins die kostengünstige Steuerberatung in Anspruch nehmen. Die Höhe der Einkünfte spielt dabei keine Rolle.Es dürfen aber auch Arbeitnehmer beraten werden, die neben ihrem Gehalt noch andere, so genannte Überschusseinnahmen erzielen. Die Höhe dieser Einnahmen darf dabei 13.000 , bzw. 26.000 (Ledige, bzw. Verheiratete) nicht überschreiten. Dies betrifft zum Beispiel die Arbeitnehmer, die noch Einnahmen aus der Vermietung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung oder Zinseinnahmen erzielen. "Die qualifizierte Beratung der Arbeitnehmer in Lohnsteuerhilfevereinen hat den Gesetzgeber überzeugt", erklärt Susanne Quentin, Leiterin der Beratungsstelle des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V., Str. 367 Nr. 23 in 13503 Berlin.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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