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Wenn die Scheidung teuer wird

Rechtsanwalt und Unternehmensberater Uwe Stindt
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Braucht man einen Ehevertrag? Damit sich zum Trennungsschmerz nicht noch finanzieller Schmerz gesellt, kann ein Ehevertrag günstig sein. Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zugewinnausgleich, die ehebezogenen Vermögenswerte werden dann fifty-fifty zwischen den Expartnern geteilt. Bei einem Erbe oder Schenkung werden nur die Wertsteigerungen angerechnet. Unterhalt kann im Trennungsjahr gefordert werden, nach der Scheidung in der Regel nicht mehr.

Der Versorgungsausgleich sorgt für einen Ausgleich, wenn während der Ehezeit unterschiedliche Ansprüche entstanden sind.

Bei gemeinsamen Kindern verbleibt es in der Regel beim gemeinsamen Sorgerecht und vereinbartem Umgangsrecht.

Wann ist denn ein Ehevertrag sinnvoll? Ein Partner ist selbstständig, der andere ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ein größeres Vermögen ist vorhanden. Bei unterschiedlichen Nationalitäten welches Scheidungsrecht gelten soll. Wenn ein Ehepartner Unternehmer ist, um das Betriebsvermögen zu sichern. Es sind fast alle Varianten möglich. Ein Ehevertrag muss zwingend notariell beurkundet werden.

Ein Ehevertrag kann den jeweiligen Lebensumständen angepasst werden. Lassen Sie sich beraten.

Rechtsanwalt und Unternehmensberater Uwe Stindt, Heiligenseestr. 146, 13503 Berlin, 81 47 31 04, 0171/754 43 23, www.juristische-manufaktur.de.
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Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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