Jurek-Becker-Straße: Seit 2008 warten die Anlieger auf eine Straße
Kaulsdorf. Wer ein Haus baut, hat meistens danach viel zu erzählen. Mit einer besonders haarsträubenden Geschichte können Anwohner der Jurek-Becker-Straße aufwarten.
Die Zufahrt zu ihren neuen Häusern ist nur über eine Baustraße möglich, einer unbefestigten Straße aus Erdreich, Kies und einer Menge ausgefahrener Löcher. Ihre Häuser sollten eigentlich schon seit 2008 über eine richtige Straße mit Bitumendecke zu erreichen sein. Die Straße sollte eigentlich im Zuge der Fertigstellung der Häuser gebaut werden. Dies hatten die Häuslebauer vertraglich mit dem Bauprojektentwickler Christian Heeschen vereinbart. Über den Ingenieur hatte die Berliner Woche Ende Januar berichtet. Häuslebauer in der Theodorstraße in Mahlsdorf klagten, dass der Bauentwickler bei den Erschließungsarbeiten in Verzug geraten sei und sich der Hausbau immer weiter verschiebe. Leser aus der Jurek-Becker-Straße wandten sich daraufhin an die Redaktion.
Auch im Fall des nicht erfolgten Straßenbaus gibt sich Christian Heeschen auf Nachfrage zerknirscht. Er räumt Fehler und Versäumnisse ein. Er habe die vertraglich zugesicherten Termine zur Fertigstellung der Straße schlichtweg "verpasst". Er sei immer noch bereit, die Straße zu bauen, aber nicht zu den Bedingungen der Anwohner.
Heeschen geht davon aus, dass die Straße rund 80 000 Euro kosten würde. 40 000 Euro wurden von den Häuslebauern schon gezahlt. Entweder direkt an ihn oder auf ein Sperrkonto. Die Gemeinschaft von 20 Häuslebauern hat eigene Kostenvoranschläge von Straßenbaufirmen eingeholt. Danach kostet der Bau der Straße rund das Doppelte. Das Berliner Landgericht gab den Anwohner im vergangenen Jahr Recht. Es verurteilte Heeschen zur Vorauszahlung von insgesamt 176 000 Euro.
Der Anwalt der Anwohner, Fred Fiedler, beweifelt jedoch, dass Heeschen überhaupt in der Lage ist, noch so viel Geld zu zahlen. Die Firma, unter deren Namen die Verträge abgeschlossen wurden, existiert nicht mehr. Fiedler prüft derzeit, Anzeige wegen Betrugs zu erstatten. Heeschen und weitere seiner Geschäftspartner müssen sich derzeit schon wegen des Vorwurfs des Betrugs bei anderen Immobiliengeschäften vor dem Landgericht verantworten.
Der Anwalt warnt Bauherren vor den Risiken bei Erschließungsverträgen. Die Anwohner hatten mit Heeschens Firma einen Kaufvertrag für die Grundstücke und einen eigenen Vertrag über die Erschließung abgeschlossen. "Diese Trennung geht rechtlich eigentlich nicht", sagt er. Die Verträge hätten nach dem sogenannten Bauträgermodell abgeschlossen werden müssen. Es fasst Kauf und Erschließung zusammen. Dann hätte der Bauprojektenwickler finanzielle Sicherheiten stellen müssen.
Harald Ritter / hari
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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