Streit um Grundstück am Barnimhang schwelt weiter
Kaulsdorf. Der Streit um das aus Wald- und Obstbäumen bestehende Grundstück am Barnimhang an der B1/B5 nimmt kuriose Züge an. Der Berliner Senat versucht mit allen Mitteln zu beweisen, dass das Grundstück Waldgebiet ist.
Der Bauunternehmer Rolf Riedel kaufte im November 2011 das ein Hektar große Grundstück vom Bundesvermögensamt. Es liegt am Barnimhang hinter dem kleinen Einkaufszentrum mit Kaiser's und Aldi. Es ist mit Obstbäumen und zumeist Ahornbäumen zugewuchert. Bis in die 40er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts stand darauf eine Villa mit Anbauten, gepflasterten Wegen und einer großen Streuobstwiese.
Reste der Villa und Wege finden sich noch auf dem Grundstück. Rund die Hälfte der Bäume sind noch alte Obstbäume. Bei den anderen handelt es sich meist um Ahorn.
Zum Kaufzeitpunkt war es als bebautes Grundstück mit Obstgarten ausgewiesen. Riedel will darauf einen Ökobauernhof entwickeln. Doch das Grundstück gehört zum Landschaftsschutzgebiet Barnimhang. Das hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 2012 festgelegt. Die Öffentlichkeit erfuhr davon erstmals im Dezember 2011. Das Grundstück selbst ist aus bislang ungeklärten Umständen seit Sommer 2015 im Kataster des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf als unbebautes Grundstück ausgewiesen.
Sollte das Grundstück am Barnimhang tatsächlich den Status eines Waldgebietes erhalten, dann darf hier außer Abholzungen und Neubepflanzung mit waldtypischen Baumarten nichts weiter passieren. Um zu untermauern, dass es sich bei der Fläche um ein Waldgebiet handelt, schickte die Senatsumweltbehörde zuletzt Biologen auf das Grundstück. Sie fanden seltene Käferarten, unter anderem den Laufkäfer Notiophilus Rufipes. Dieser kommt in Waldlichtungen, Wiesen und Heiden vor. Rolf Riedel bezeichnet die Aktion als fadenscheinig. Eine von ihm beauftragte Biologin habe weitaus größere Populationen dieser Käferart an anderen Orten im Siedlungsgebiet, etwa nahe des Hultschiner Damms, nachgewiesen. „Dort, auf einer Fläche südlich des Alba-Parkplatzes, wurden gerade Bäume gefällt, um Häuser zu bauen“, sagt er.
Riedel hält daher an seinem Plan fest, einen Ökobauernhof auf dem Grundstück zu errichten. Dazu benötigt er jedoch eine Baugenehmigung. Das Bezirksamt verweigert sie ihm. Laut dem Stadtrat für Stadtentwicklung, Christian Gräff (CDU), ist allein entscheidend, dass die ursprüngliche Bebauung des Grundstücks so lange her ist, dass ein Bestandschutz nicht mehr gelte. Ob auf der Fläche Obst- oder Waldbäume stehen sei in diesem Zusammenhang unerheblich.hari
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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