Wald oder Biobauernhof?
Streit um Grundstück am Barnimhang beschäftigt jetzt auch die Bezirkspolitik
Bisher beschäftigten sich nur Gerichte mit dem Konflikt zwischen Robert Riedel und den Behörden um dessen Grundstück am Barnimhang. Jetzt berät auch die Bezirksverordnetenversammlung darüber, ob der Kaulsdorfer auf der Fläche einen Biobauernhof errichten darf oder nicht.
Das Bezirksamt will im Rahmen der Neuordnung der Bebauungsplanungen an der B1/B5 das Grundstück von Robert Riedel als Grünfläche ausweisen. Der Kaulsdorfer Bauunternehmer möchte hier aber einen Biobauernhof errichten. Käme es zur gewünschtgen Änderung, könnte Riedel seine Pläne begraben.
Die Bezirksverordnetenversammlung hat die Vorlage zunächst zur Beratung in die Ausschüsse Stadtentwicklung, Umwelt und den Hauptausschuss überwiesen. Dass diese wiederum die Vorlage von ihrer Tagesordnung im September nahmen, zeigt, wie umstritten die geplante Änderung des Bebauungsplanes ist. „Es gibt noch Klärungsbedarf“, sagt Björn Tielebein, Vorsitzender der Linksfraktion gegenüber der Berliner Woche.
Bis gegen Ende des Zweiten Weltkrieges stand auf dem Grundstück eine kleine Villa mit großem Garten. Sie wurden im Krieg zerstört und von wild wachsenden Gehölzen in den zurückliegenden Jahrzehnten überwuchert.
Ende 2011 erwarb Robert Riedel das Grundstück vom Bundesvermögensamt, um dort einen Biobauernhof einzurichten. Zu diesem Zeitpunkt stand es im Grundbuch noch als Grundstück mit Gebäuden, Freiflächen, Garten und Wald. 2012 wurde es von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit in das neue Landschaftsschutzgebiet Barnimhang aufgenommen. Aufgrund dieses Umstandes verweigert das Bezirksamt eine Baugenehmigung für den Biobauernhof.
Das Katasteramt des Bezirks änderte 2015 die Eintragungen im Grundbuch zu „Wald“, ohne Riedel dazu zu konsultieren oder zu informieren. Das Verwaltungsgericht stellte inzwischen fest, dass diese Änderungen keine rechtliche Bedeutung haben. Auch die Berliner Forsten erklärten die Fläche zu einem „Wald“ und überzogen den Eigentümer mit Strafgeldern, weil er den „Wald“ nicht sachgerecht bewirtschafte. Ein Richter forderte im September bei einem Erörterungstermin die Forsten auf, den Strafbescheid wegen nicht ausreichender Begründung zurückzunehmen.
Riedel bewirtschaftet sein Grundstück nach eigenen Aussagen gar nicht, sondern erntet lediglich das Obst von den Bäumen, die trotz des Wildwuchses noch tragen. Riedel hält an den Plänen für einen Biobauernhof fest, der auch der Umweltbildung für die Schulen des Bezirks dienen soll. „Wenn das Stadtentwicklungsamt seine Änderungen der Bebauungsplanungen durchsetzt und mein Grundstück zur Grünfläche erklärt, wird unser Biobauernhof utopisch“, sagt er.
Inzwischen erhält Riedel Unterstützung von Landespolitikern. „Es ist unerträglich, wie die Berliner Verwaltung in dieser Angelegenheit verfährt“, erklärt der SPD-Abgeordnete Sven Kohlmeier. „Ein Landschaftsschutzgebiet und eine Biobauernwirtschaft sind nicht unvereinbar“, sagt der Grünen-Abgeordnete Stefan Ziller.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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