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Einkünfte aus Ferienimmobilien

Steuerberaterin Christina Schädlich
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Ob die Einkünfte aus der Vermietung von Ferienimmobilien überhaupt der Besteuerung unterliegen, hängt vom Vermietungsumfang und der Art der Nutzung ab. Bei der Nutzung ist zu unterscheiden zwischen "ohne Eigennutzung" und "mit Eigennutzung". Ein weiteres Kriterium ist bei der Vermietung von Ferienwohnungen die Einkunftserzielungsabsicht. Ist dieses Kriterium nicht ausreichend erfüllt, spricht man steuerlich von "Liebhaberei" und es ist kein Vorgang für die Einkommensteuer. Da gerade bei geringen Vermietungserlösen wegen der Kosten (Zinsen, Abschreibung, Nebenkosten usw.) gern steuerliche Verluste geltend gemacht werden, ist zunächst zu prüfen, ob die "Hürde Einkunftserzielungsabsicht" übersprungen wird.Weiterhin ist zu prüfen, ob es sich bei der Vermietung von Ferienwohnungen überhaupt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder ggf. zu Einkünften aus Gewerbebetrieb kommt. Bestehen in der Organisation Ähnlichkeiten mit einem Hotelbetrieb (Beispiel: externes Personal reinigt die Wohnungen und betreut die Gäste), so liegen Indizien vor, die auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lassen. Gerne unterstütze ich Sie bei diesen Fragen.

Steuerberaterin Christina Schädlich, Mädewalder Weg 63, 12621 Berlin, 47 53 16 13 oder Funk: 0173/207 16 75.
PR-Redaktion / P.R.
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PR-Redaktion aus Mitte

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