Erörterungsveranstaltung zum Einwohnerantrag Blücherstr. 26 a

Eine Erörterungsveranstaltung für den Einwohnerantrag Blücherstr. fand am 20.07.2017 statt.
Anwesend waren für die Eigentümer Herr Fleischmann und Herr Schirmer sowie Herr Klinkenberg als Architekt, zahlreiche Mitglieder der BI,  außerdem den Seniorenvertreter, einen Architekten , einen Landschaftsarchitekten und eine Prozessbegleiterin mitgebracht hatten, zwei Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und zahlreiche aus der Bezirksverwaltung, Umwelt und Stadtentwicklung, eine Vertreterin des Büros Clark und Kuhn sowie der Sozialstadtrat Herr Mildner-Spindler.

Die Gesprächsleitung hatte Herr Florian Schmidt, Baustadtrat.

Eingangs referierte unsere Bürgerinitiative ihren Vorschlag für ein Verfahren zur Umsetzung des Einwohnerantrages.
Verfahrensvorschlag
Schnell stellte sich aber heraus, dass diese Vorstellungen über das Verfahren auf wenig Resonanz stießen, da bereits ganz andere Entscheidungen anstanden.

Bereits zu Beginn der Sitzung wies Herr Schmidt darauf hin, dass das Bezirksamt nicht an den Einwohnerantrag gebunden sei und auch die BVV-Beschlüsse für das Bezirksamt nicht bindend seien. Eine Position, die bereits von Herrn Pannhoff bekannt war.
Allerdings, so Herr Schmidt, gebiete der Respekt vor den Bürgern und dem Bezirksparlament, solche Anträge ernst zu nehmen. Daran haben wir nach dem Ablauf der Veranstaltung erhebliche Zweifel.

Schmidt hält "obsoleten" Bauvorbescheid für gültig

Es wurde vom Stadtrat dargestellt, dass der Bauvorbescheid gültig sei - Herr Panhoff hatte sich mehrfach gegenteilig geäußert und, zugunsten von "Transparenz", einen neuen Bauvorbescheid angekündigt.* Auch dem Petitionsausschuss war schriftlich mitgeteilt worden, dass der Vorbescheid "obsolet" sei. Das Verfahren habe lange genug gedauert, das Baurecht müsse jetzt umgesetzt werden.
Dass die bisherige Planung weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, die mögliche GFZ erheblich überschritten wird und ein Teil eines öffentliches Grundstücks für ein Gebäude verwendet werden müsste, um überhaupt Baurecht in dem Umfang zu schaffen, wollten wir u.a. gerne im weiteren Verfahren besprechen.

Hauptsächlich wurden dann nicht nachprüfbare rechtliche Erwägungen ins Feld geführt, warum man jetzt an den Planungsstand gebunden sei.

Die Eigentümer drohten dann auch zur Unterstützung dieser Position mit einer Klage. Die Schlußfolgerung von Herrn Schmidt war, dass er erklärte, die Baugenehmigung für die Kita am 22. 07. 2017 zu genehmigen, da an diesem Tag die Frist dafür ablaufe.

Bezüglich des Gebäudes im Rossowgarten, für das ebenfalls ein Bauantrag gestellt wurde, verwickelte Herr Schmidt sich in Widersprüche.

Das Angebot der Eigentümer war, dass die beiden Bauanträge genehmigt werden sollen und dass dann über die weitere Bebauung im Rahmen eines Verfahrens geredet werden könne.

Wir haben uns dazu in der Sitzung so geäußert, dass dies Ergebnis nicht dem Einwohnerantrag entspricht und wir dem nicht zustimmen können, trotz der angekündigten Machtentscheidung von Herrn Schmidt, uns aber einer weiteren Mitarbeit an besseren Lösungen nicht verweigern werden.

Unser Eindruck ist, dass das Ergebnis der Sitzung bereits vorher feststand und wir hätten sagen können, was wir wollen, eine Änderung wäre nicht erfolgt. Das verstehen wir nicht unter einem ergebnisoffenen Prozess.

Auf unserem Blog finden Sie einen  ausführlicher Bericht  

Autor:

Initiative für den Kiezerhalt Blücher/Schleiermacherstr. aus Kreuzberg

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