Klage gegen Vorkaufsrecht für Cuvrystraße 44-45
Das Vorkaufsrecht für das Haus Cuvrystraße 44-45 wird wohl die Justiz beschäftigen.
Zumindest hat David Borck, ursprünglicher Erwerber der Immobilie, diesen Weg eingeschlagen. Sein Anwalt verlangt vom Verwaltungsgericht Berlin "die Aufhebung des Bescheids über die Ausübung des Vorkaufsrechts".
Bei seinem Gang vor den Kadi gehe es nicht primär darum, dass dieses Instrument angewendet wird, erklärte Borck, "sondern um die Untätigkeit des Bezirks-amtes". Das habe nämlich zumindest bis Anfang Februar nicht auf seinen fristgerechten Widerspruch vom 23. Oktober 2017 reagiert. Nach Ansicht seines Anwalts sei dieses Verhalten "nicht nur skandalös, sondern schlicht ungesetzlich".
Baustadtrat Florian Schmidt (Bündnis 90/Grüne) teilte nach diesem Schreiben mit, dass der Erlass eines Widerspruchsbescheids unmittelbar bevor stehe. Darüber hinaus sei er überzeugt, "dass das Vorkaufsrecht dem Allgemeinwohl dient".
Was Borck natürlich anders sieht. Er habe sich zu mehreren Zusagen verpflichtet, gerade zum Schutz der bisherigen Mieter. Dazu hätten der Verzicht auf verschiedene Modernisierungsmaßnahmen wie Anbau von Balkonen oder eines Aufzugs ebenso gehört, wie kein Verkauf der Appartements als Eigentumswohnungen. Das alles für die nächsten zehn Jahre und sollte das Milieuschutzgebiet Luisenstadt in Kraft bleiben.
Dem Baustadtrat genügte aber dieser Zeitraum nicht. Gerade bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gehe der Käufer nur geringfügig über die in Erhaltungsgebieten ohnehin geltende Regelung hinaus, entgegnet Florian Schmidt. Dort dürfen Eigentumswohnungen sieben Jahre lang nur an die Mieter verkauft und erst danach frei veräußert werden.
David Borck sieht darin "ideologisch motivierte Schaufensterpolitik". Ziel eines Status’ als Milieuschutzgebiet sei doch der Erhalt der Wohnbevölkerung. Den garantiere er für mindestens zehn Jahre. Trotz Klage sei er weiter bereit, sich mit dem Bezirk gütlich zu einigen.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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