Grünes Licht für Hochhauspläne
Senator legt Prüfbericht zur "Urbanen Mitte" am Gleisdreieck vor
Den Bürohäusern am Gleisdreieck steht nichts im Weg. Zu diesem Ergebnis kommt der Prüfbericht zur „Urbanen Mitte“ aus dem Haus von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD).
Auf dem Baufeld „Urbane Mitte“ am südlichen Rand des Parks am Gleisdreieck sollen sieben bis zu 90 Meter hohe Bürohäuser entstehen. Ein Bündnis aus mehreren Initiativen protestiert dagegen, und auch in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) sind nicht alle Fraktionen dafür. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hält indes an den Plänen fest. Der Prüfbericht zum „Städtebaulichen Rahmenvertrag Gleisdreieck“, den Senator Andreas Geisel kürzlich veröffentlicht hat, gibt jedenfalls grünes Licht. Dort heißt es im Fazit: „Aus stadtentwicklungspolitischer Sicht wird das Konzept der Urbanen Mitte sowie der vorliegende Bebauungsplanentwurf nebst Städtebaulichem Vertrag den aktuellen klimapolitischen Aufgaben und den Bedarfen vor Ort gerecht.“ Es bestehe „kein Erfordernis, den Flächennutzungsplan oder den Städtebaulichen Rahmenvertrag Gleisdreieck zu ändern“.
Die Klimaschutzbedenken der Projektgegner nennt Geisel „scheinheilig“. Wolle man klimagerecht bauen, dann müsse man dies auf bereits versiegelten Flächen tun. „Und in der Nähe von Bahnhöfen des ÖPNV, um weiteren Autoverkehr zu vermeiden“, so Geisel. „Beides wäre bei der ‚Urbanen Mitte‘ der Fall.“ Außerdem würden Arbeitsorte in Berlin dringend gebraucht. Für den Senator entscheidet sich an der "Urbanen Mitte" auch die Frage nach der Verlässlichkeit Berlins. „Wir können doch nicht ernsthaft sagen, danke für den schönen Gleisdreieckpark. Unseren Teil der vertraglichen Vereinbarung, im Gegenzug für die ehemals privaten Parkgrundstücke nun Baurecht auf ehemaligen Bahnflächen zu ermöglichen, erfüllen wir jetzt aber nicht mehr.“
Für den Fall, dass der Investor seine Baupläne nicht realisieren kann, war den Eigentümern der Baufelder mit dem Rahmenvertrag aus dem Jahr 2005 ein Entschädigungsanspruch zugesichert worden. „Die Kosten der Entschädigung wären vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu tragen“, so die Senatsverwaltung. Der Bezirk ist für das Bebauungsplanverfahren zuständig.
Im nächsten Schritt müssen das Bezirksamt und die Bezirksverordneten entsprechende Beschlüsse fassen. Damit das B-Planverfahren für die „Urbane Mitte“ zum Abschluss kommt.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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