Bergmannstraße vor Gericht
Anwohner und Radfahrer klagen gegen "Begegnungszone"
Die Bergmannstraße beschäftigt erneut das Verwaltungsgericht. Ein Anwohner und ein Radfahrer klagen gegen die „Begegnungszone“ mit Einbahnstraßenregelung und Tempo 10 für Radler.
Im Sommer 2021 hatte das Bezirksamt den Verkehr in der Bergmannstraße beruhigt. In Richtung Zossener Straße wurde die belebte Kiezstraße zur Einbahnstraße, dazu bekam sie beidseitig einen Radweg und ein Tempolimit. Dagegen wehren sich zwei Kläger. Verhandelt wird vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Das muss entscheiden, ob die Verkehrsänderungen des Bezirksamtes rechtens sind.
Als erstes hat das Gericht am 14. März die Klage eines Anwohners aus der Nostitzstraße auf dem Tisch. Er beklagt, dass in seiner Straße der Lieferverkehr vor allem früh morgens „erheblich zugenommen hat und mehr Lärm als früher macht“. Der Anwohner hält die Einbahnstraßenregelung zwischen Zossener und Nostitzstraße für rechtswidrig. Weil die Regelung Voraussetzung für die Radspur war, hat er seine Klage auf die Radspur und die übrigen neuen Verkehrsregeln erweitert. Die zweite Klage gegen das Bezirksamt hat der passionierte Fahrradfahrer Christoph Herrmann eingereicht. Er hält das angeordnete Tempolimit von Tempo 10 für Radfahrer für rechtswidrig. Beide Klagen hatte das Verwaltungsgericht als Eilanträge zuvor abgelehnt – bestätigt vom Oberverwaltungsgericht.
Das Tempolimit für Radfahrer hatte die Richter bereits im Vorjahr beschäftigt, weil sich ein Radfahrer dagegen wehrte. Seine Beschwerde blieb jedoch zunächst ohne Erfolg. Nach dem Verwaltungsgericht entschied auch das Oberverwaltungsgericht im September 2022, dass sich Radfahrer weiter an das Tempolimit halten müssten. Für ein Tempolimit ist notwendig, dass eine „erheblich über das allgemein mit der Teilnahme am Straßenverkehr verbundene Risiko hinausgehende Gefahr vorliegt“. Lässt sich die nicht beweisen, müsste es vom Gericht aufgehoben werden. Auch die Einbahnstraßenregelung ist nur dann zulässig, wenn besondere Gefahren vorliegen, etwa bei einer zu schmaler Fahrbahn. Ob diese Gefahren vorliegen, weil das Bezirksamt einen Teil der Bergmannstraße für Sitzmöbel, Parkplätze und die separate Radspur nutzt, muss das Verwaltungsgericht beurteilen.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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