Gerhart-Hauptmann-Schule kann nicht geräumt werden
Entstanden ist die neue Situation am 7. November, als das Berliner Verwaltungsgericht dem Antrag eines Bewohners der Schule im Eilverfahren stattgegeben hatte. Der hatte vorgebracht, dass er ein Nutzungsrecht in dem Gebäude habe, was die Richter zunächst nicht in Abrede stellten. Seither befindet sich die Causa Hauptmann-Schule in den Mühlen der Justiz. Und die mahlen ziemlich langsam.
Die Situation ist inzwischen unübersichtlich. Unterschiedliche Gerichte beschäftigen sich mit mehreren Klagen. Etwa am 12. November das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in der Möckernstraße. Da ging es um einen Bewohner, der seinen rechtmäßigen Aufenthalt erstreiten und eine Räumung verhindern will. Als Beleg dafür diente unter anderem ein Hausausweis. Außerdem die Vereinbarung, die der Bezirk Anfang Juli mit den 40 Flüchtlingen geschlossen hat, die sich damals geweigert hatten, die Schule zu verlassen. Wobei die Richterin wenig Interesse an den Umständen zeigte, unter denen der Nutzungsvertrag damals zustande gekommen ist. Diese Vereinbarung sei vor dem Hintergrund der damaligen Drucksituation zu sehen, argumentierte die Bezirksseite. Einige Besetzer drohten damals, sich vom Dach zu stürzen oder die Schule anzuzünden, sollte es zu einer Räumung kommen. So kam es zu der Abmachung, in der unter anderem der Passus steht, dass die Bewohner so lange bleiben dürfen, bis sich an der Flüchtlingspolitik etwas ändert.
Der Bezirk machte deutlich, dass er als Eigentümer auf das Hausrecht bestehe und schon allein wegen der Gefahrenabwehr jederzeit die Möglichkeit haben müsse, das Gebäude zu betreten. "Wie sollen wir sonst auf Übergriffe reagieren oder den Brandschutz gewährleisten?", fragte der stellvertretende Bürgermeister Dr. Peter Beckers (SPD). Antwort der Richterin: Sie leiste hier keine Rechtsberatung.
Klar war nach diesem Gerichtstermin lediglich: Es wird keine Räumung geben, ehe nicht nur dieses Verfahren beendet ist. Und vielleicht noch weitere vor dem Kadi landen. Er habe mittlerweile das Mandat für sechs Bewohner der Schule, erklärte Rechtsanwalt Ralph Monneck, der den Kläger vor dem Amtsgericht vertrat. Auch nahezu alle anderen hätten sich inzwischen rechtlichen Beistand gesichert.
Dem Bezirk bleiben die Kosten. Jeden Monat allein rund 160.000 Euro für den Wachschutz an der Gerhart-Hauptmann-Schule.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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