Bezirksamt bereitet Klage vor
Görlitzer Park: Zaunstreit geht vor Gericht
Der Bezirksamt will gegen den Senat vor Gericht ziehen. Der hat dem Bezirk die Zuständigkeit für den Görlitzer Park entzogen, um den umstrittenen Zaun selbst zu bauen.
Der Streit zwischen Senat und Bezirksamt über den Zaun rund um den Görlitzer Park landet vor Gericht. Das Bezirksamt bereitet jetzt die Klage vor. „Damit soll überprüft werden, ob die Voraussetzungen für das Eingriffsrecht des Senats gegeben sind“, erklärt Bürgermeisterin Clara Herrmann (Grüne). „Aus unserer Sicht ist das nicht der Fall.“ Der Senat greife „ohne nachvollziehbare Begründung in die originäre Zuständigkeit des Bezirks ein“.
Wann die Klage offiziell rausgeht, stand zum Redaktionsschluss dieser Zeitung noch nicht fest. Auch nicht, vor welchem Gericht verhandelt werden soll: vor dem Berliner Verwaltungsgericht oder vor dem Landesverfassungsgericht. Ob das eigene Rechtsamt oder ein externer Rechtsanwalt mit der Klage beauftragt wird, war im Rathaus ebenfalls noch nicht ausgemacht.
Das Okay für die Klage hatte sich das Bezirksamt zuvor von den Bezirksverordneten abgeholt. Die hatten in ihrer März-Sitzung wie berichtet mehrheitlich einem entsprechenden Antrag von Grünen, SPD und Linken zugestimmt. Wenige Tage später ließ Umweltsenatorin Manja Schreiner (CDU) nach einem Senatsbeschluss wissen: „Im dringenden Gesamtinteresse Berlins werden wir nun beim Görlitzer Park das Eingriffsrecht ausüben.“ Die dortige Drogen- und Kriminalitätsproblematik sei inzwischen weit über Deutschlands Grenzen hinaus bekannt und strahle auf die ganze Stadt ab. „Daher werden wir das Projekt zur Umfriedung des Parks als Senat übernehmen und die landeseigene Gesellschaft Grün Berlin GmbH mit Planung und Bau beauftragen.“ Dies soll laut Schreiner „natürlich weiter in Abstimmung mit dem Bezirk zur Klärung von Details“ geschehen.
Die Senatsumweltverwaltung hatte dem Bezirk das Zaunprojekt vorher schon entzogen, weil sich das Bezirksamt vehement weigerte, den Zaun auf Anweisung zu bauen oder Bauarbeiten zuzulassen. In Berlin sind die Bezirke für ihre Parks zuständig. Auch darum weist man im Rathaus die Entscheidung als rechtlich unbegründet zurück. „Aus unserer Sicht sind die Voraussetzungen für das Eingriffsrecht des Senats nicht erfüllt“, so Clara Herrmann.
Das Eingriffsrecht in die Angelegenheiten des Bezirksamtes rechtfertigt der Senat mit dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) in der Berliner Verwaltung. Dort heißt es in Paragraf 13a (Absatz 1, Satz 1): „Beeinträchtigt ein Handeln oder Unterlassen eines Bezirksamts im Einzelfall dringende Gesamtinteressen Berlins (...), so kann das zuständige Mitglied des Senats nach vorheriger Information der Senatsverwaltung für Inneres als Bezirksaufsichtsbehörde in diesem Einzelfall Befugnisse (...) ausüben (Eingriff), wenn mit dem Bezirksamt keine Verständigung zu erzielen ist.“ Weil der Görlitzer Park als Kriminalitätsschwerpunkt gilt, liegt es für den Senat also im Interesse ganz Berlins, dagegen vorzugehen, was durch die Weigerung des Bezirksamtes jedoch erschwert werde. Denn dort zweifelt man auch die gesamtstädtische Bedeutung des Görlitzer Parks an.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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