Klage gegen Myfest abgewiesen, Einspruch möglich
Kreuzberg. Der Versuch eines Anwohners, das Myfest auf dem Rechtsweg zu verbieten, ist zunächst gescheitert.
Das Berliner Verwaltungsgericht wies am 17. März die Klage des Mannes aus der Oranienstraße ab. Dabei machte der Richter deutlich, dass er wenig Chancen sieht, die Veranstaltung am 1. Mai generell zu stoppen. Denn die Versammlungsfreiheit sei ein hohes Gut und das gelte auch für "Mischveranstaltungen" aus Politik, Musik und Unterhaltung, die in der Regel ebenfalls genehmigt werden.
Eine Entscheidung über die detaillierten Einwände komme dagegen noch zu früh, befand das Gericht. Der Anwohner hatte sein Vorgehen gegen das Myfest unter anderem mit Lärm, Urin im Hausflur oder fehlenden Rettungswegen begründet. Er habe sich aber bisher weder an das Bezirksamt, noch an die Polizei gewandt, um diese Missstände deutlich zu machen.
Ob sie begründet sind, zeige sich wiederum erst, wenn das Veranstaltungskonzept vorliege. Das ist auch knapp sechs Wochen vor dem Termin noch nicht der Fall. Wenn darüber Klarheit herrsche und der Kläger weiter zu der Ansicht komme, dass das Fest für ihn ein Sicherheitsrisiko sei, könne er sich in einem Eilverfahren erneut an das Gericht wenden, wurde ebenfalls betont.
Die Klage war der Auslöser für die Debatten, die danach um das Myfest und seinen Status begannen. Wie berichtet, soll die Veranstaltung in diesem Jahr wieder einen stärkeren politischen Charakter bekommen, nachdem sie von der Polizei zuletzt als reines Straßenfest eingestuft wurde. Wie das konkret umgesetzt werden soll, darüber wird derzeit noch verhandelt. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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