Buchhandlung muss wohl raus
Landgericht gibt Klage der Eigentümerin statt
Die Buchhandlung „Kisch & Co.“ an der Oranienstraße soll geräumt werden. Das Landgericht Berlin hat der Klage des Eigentümers zur „Herausgabe und Räumung“ stattgegeben. Der Buchladen hat seit knapp einem Jahr keinen Mietvertrag mehr.
Der Buchladen „Kisch & Co.“ ist seit fast 25 Jahren eine feste Institution im Kiez. Nach einem Besitzerwechsel muss er aus der Oranienstraße 25 nun wohl raus. Das Landgericht Berlin hat der Klage des Luxemburger Eigentümers stattgegeben und „die Beklagten zur Herausgabe und Räumung“ aufgefordert. Damit habe die Klage der Vermieterin in erster Instanz Erfolg gehabt, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
Die Richter der Zivilkammer 55 des Landgerichts begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Klägerin gegen die Beklagten einen Anspruch auf die Räumung der Buchhandlung habe, da der zwischen den Parteien abgeschlossene Gewerbemietvertrag bis Ende Mai 2020 befristet war und damit ausgelaufen sei. Vorschriften zum Schutz von Wohnraum könnten laut Bürgerlichem Gesetzbuch, Paragraph 578, auf einen Gewerbemietvertrag nicht angewendet werden, heißt es weiter, auch weil kein Mietverhältnis über Wohnraum vorläge. „Eine Regelungslücke im Gesetz liegt in diesem konkreten Fall ebenfalls nicht vor, sodass das Gericht die Wohnraumschutzvorschriften auch nicht entsprechend anwenden kann“, so Thomas Heymann, Sprecher der Berliner Zivilgerichte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch Berufung kann noch eingelegt werden.
Seit der Kündigung des Mietvertrags hatte es wiederholt Demonstrationen von Kreuzbergern für den Erhalt der Buchhandlung gegeben.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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