Gericht verhandelt über bisherige Drei-Prozent-Hürde
Friedrichshain-Kreuzberg. Mindestens drei Prozent der abgegebenen Stimmen muss eine Partei bisher erreichen, um in Berlin in ein Bezirksparlament einziehen zu können. Künftig könnte das nicht mehr gelten.Das Berliner Verfassungsgericht verhandelt seit dem 13. Februar über eine Klage der Tierschutzpartei. Sie hatte bei den BVV-Wahlen 2011 in Tempelhof-Schöneberg 1,9 Prozent erreicht und war somit an der Drei-Prozent-Hürde gescheitert. Das verstoße gegen die Chancengleichheit, meinen die...