Gericht: Bezirk muss Belange der Anwohner am Oranienplatz berücksichtigen
Geklagt hatte ein Anwohner. Er wollte eine Räumung des Platzes erreichen, weil nach seiner Meinung der Bezirk zu wenig gegen die Belästigungen für die Nachbarschaft einschreite. Zuvor hatte er diese Forderung auch direkt an das Bezirksamt gerichtet. Sie wurde dort aber abgelehnt, mit der Begründung, ein solches Vorgehen sei unverhältnismäßig.
Einen direkten Anspruch, dass das Zeltlager geräumt wird, habe der Mann nicht, entschieden die Richter. Allerdings verlangen sie vom Bezirksamt, dass es sich ernsthaft mit den Beeinträchtigungen beschäftige. Hier sahen sie bisher Defizite. Denn aus ihrer Sicht haben die Verantwortlichen in Friedrichshain-Kreuzberg zum Beispiel die nur eingeschränkte Nutzbarkeit der Grünfläche, Belastungen durch Lärm, Rauch und Feuer oder eine mögliche Brandgefahr zu gering eingeschätzt. Wohnen auf dem Platz sei nicht durch die Versammlungsfreiheit gedeckt.
Verlangt wird jetzt bis 20. Januar eine Prüfung, bei der dem Kläger dargelegt werden soll, wie seine Einwände künftig berücksichtigt werden. Vor dem Ablauf dieser Frist steht noch der 18. Januar. Ab diesem Tag könnte es zu einer Räumung des Camps kommen. Vorausgesetzt, Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) erwirkt am 7. Januar einen entsprechenden Senatsbeschluss.
Sein Vorgehen hat Henkel vor Weihnachten noch einmal bekräftigt und ein von Bürgermeisterin Monika Herrmann (B 90/Grüne) gefordertes Moratorium abgelehnt. Herrmann wollte beim Senator erreichen, dass so lange nicht geräumt wird, bis die Gespräche am Runden Tisch erste Ergebnisse gebracht haben.
Am 19. Dezember tagte dieses von der Caritas und der Diakonie eingerichtete Gremium zum ersten Mal. Zunächst noch ohne einen Vertreter des Senats. Für die nächste Gesprächsrunde hat Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) ihre Teilnahme angekündigt. Sie will außerdem zwischen Herrmann und Henkel vermitteln.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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