Nach Henkels Rückzieher: Wie weiter am Oranienplatz?
Kreuzberg. Der 18. Januar sollte eigentlich der Tag der Entscheidung werden. Zumindest nach dem Zeitplan von Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU). Sollte der Bezirk die Zelte auf dem Oranienplatz bis dahin nicht abgebaut haben, werde der Senat das Verfahren an sich ziehen. Einschließlich einer möglichen Räumung.
Daraus wurde nichts. Bei der Sitzung des Landeskabinetts am 7. Januar, auf der der Innensenator eigentlich das weitere Procedere beschließen lassen wollte, kam das Thema gar nicht erst auf die Tagesordnung. Denn zuvor hatten sich bereits einige SPD-Kollegen von Henkel quergestellt.
Der Oranienplatz wurde damit auch zu einer Belastungsprobe für das rot-schwarze Regierungsbündnis. Am 12. Januar tagte dazu der Koalitionsausschuss. Sein Ergebnis: Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) soll Gespräche mit den Flüchtlingen führen und sie zu einem freiwilligen Abzug bewegen. In welchem Zeitraum das passieren soll, wurde nicht festgelegt. Diese Linie hatte bereits am 7. Januar der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) ausgegeben. Er schloss eine spätere Räumung zwar nicht definitiv aus, allerdings nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Gleichzeitig sieht der Senat auch weiter den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in der Verantwortung. Dort hatte Bürgermeisterin Monika Herrmann (B 90/Grüne) am 6. Januar erneut ein Moratorium für den Oranienplatz gefordert. Sie verlangt, dass es keine weiteren Entscheidungen geben soll, so lange die von der Caritas und der Diakonie initiierten Gespräche zur Flüchtlingspolitik laufen. Auch Herrmann spricht sich für einen Abbau der Zelte aus. Nach ihrer Meinung soll das aber auf jeden Fall freiwillig passieren.
Konfrontiert ist der Bezirk außerdem mit einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 20. Dezember. Es verlangt von den Verantwortlichen in Friedrichshain-Kreuzberg, ein Einschreiten gegen das Flüchtlingscamp zumindest zu prüfen. Geklagt hatte ein Anwohner, der sich unter anderem durch Geräusche und Rauch von der Zeltstadt belästigt fühlt. Das Urteil verlangt, dass dem Mann bis zum 20. Januar dargelegt werden soll, wie auf seine Einwände eingegangen wird.
Das Bezirksamt habe sich bereits in der Vergangenheit mit diesen Problemen beschäftigt und werde das auch in Zukunft tun, hieß es in einer ersten Stellungnahme der Bürgermeisterin. Sie interpretierte den Richterspruch außerdem so, dass Bewohner daraus keinen Anspruch auf eine Räumung des Protestcamps ableiten können. Der Bezirk prüft inzwischen eine Berufung gegen dieses Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht.
Thomas Frey / tf
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