Flüchtlinge dürfen bleiben: Bewohner der Gerhart-Hauptmann-Schule bekamen Recht

Kreuzberg. In der Gerichtsauseinandersetzung um die besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule hat der Bezirk am 22. Mai eine Niederlage kassiert.

An diesem Tag entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die noch etwa 20 Bewohner weiter in der Schule wohnen dürfen.

Begründet wurde das Urteil damit, dass es sich in ihrem Fall nicht um eine herkömmliche Besetzung handelt. Vielmehr habe der Bezirk selbst den Aufenthalt zumindest zeitweise geduldet und es sei auch zu entsprechenden Vereinbarungen gekommen. Angespielt wird dabei vor allem auf die Abmachungen, die es während der turbulenten Wochen im Sommer 2014 gegeben hat. Vor allem darauf hatten sich die Bewohner in ihren Klagen bezogen.

Auf dieser Grundlage einfach einen Auszug anzuordnen, sei nicht möglich, fand das Gericht. Vielmehr müssten die Regularien eines Mieter-Vermieter-Verhältnisses eingehalten werden. Mögliche Verstöße in dieser Richtung seien wiederum Sache der Zivilgerichte.

Im Bezirksamt soll in den kommenden Tagen beraten werden, wie es nach diesem Urteil weitergeht. "Es bleibt weiter unser politisches Ziel, die ehemalige Schule zu einem internationalen Flüchtlingszentrum zu entwickeln", sagte Finanz- und Immobilienstadträtin Jana Borkamp (Bündnis 90/Grüne). In ihrem derzeitigen baulichen Zustand eigne sich die Immobilie nicht für eine temporäre oder dauerhafte Unterbringung von Menschen. Aber genau das wird erst einmal weiter passieren.

Gegen die Entscheidung können beide Konfliktparteien Beschwerde einlegen. Ob der Bezirk diesen Schritt unternehmen wird, hänge von der Begründung des Verwaltungsgerichts ab, hieß es in einer ersten Stellungnahme.

Nach dem Richterspruch ist auch klar, dass die Schule weiter den Haushalt von Friedrichshain-Kreuzberg belastet. Nach Angaben von Stadträtin Borkamp in der BVV am 20. Mai beliefen sich die Ausgaben zwischen Anfang des Jahres und 19. Mai auf insgesamt 478 382 Euro. Der Löwenanteil entfiel dabei mit mehr als 415 000 Euro auf den Wachschutz. Hochgerechnet auf das gesamte Jahr, bedeute das eine Summe von rund 1,5 Millionen Euro. Noch nicht eingerechnet sind dabei bisher die Gerichtskosten.

Thomas Frey / tf
Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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