Gericht untersagt Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule
Das Gericht verbot ein solches Vorgehen, bis darüber eine abschließende Entscheidung gefallen ist. Eine erste Verhandlung ist zwar schon für den 12. November vorgesehen, bis zu einem Urteil könnte es aber noch einige Zeit dauern.
Gegen die befürchtete Räumung hatte ein Bewohner der Schule geklagt. Er hatte vor allem darauf verwiesen, dass er seit Juli ein Nutzungsrecht in der dritten Etage des Gebäudes in der Ohlauer Straße habe und das anscheinend den Richtern ordentlich glaubhaft machen können.
Gegenteilige Meinungen
Es geht deshalb um die Frage, ob ein solches Nutzungsrecht vereinbart wurde und ob es weiter besteht. Laut Bezirk ist das nicht der Fall, denn er habe die Flüchtlinge zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert. Es sei nachvollziehbar, dass in dieser für alle Beteiligten schwierigen Situation alle Mittel des Rechtsstaats ausgeschöpft wurden, kommentierte Bürgermeisterin Monika Herrmann (B 90/Grüne) den Richterspruch.
Die Pläne des Bezirks werden damit aber erst einmal konterkariert. Das Bezirksamt hatte eine Auszugsfrist bis zum 31. Oktober gesetzt und gleichzeitig zum ersten Mal eine Räumung als "ultima ratio" nicht ausgeschlossen. Weil die Besetzer auch in den Tagen danach dieser Forderung nicht nachgekommen waren, kündigte die Bürgermeisterin am 3. November ein "zeitnahes Handeln" an. Sprich, einen Einsatz durch die Polizei. Das ist aber zunächst ausgeblieben. Schnell wurde darüber spekuliert, dass bis zum Ende der Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag des Mauerfalls ohnehin nichts passiert. Und jetzt bleibt die Causa Hauptmann-Schule noch länger ungeklärt.
Damit liegt auch der Plan, dort ein internationales Flüchtlingszentrum einzurichten, weiter auf Eis. Und die Ausgaben für die Schule werden nicht gestoppt. Die hohen Kosten dort, vor allem für den Wachschutz, sind der Hauptgrund für die rigide Haushaltssperre, die seit September gilt.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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