Zum 1. Januar 2016 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Nach Berechnungen der Bundesregierung erhalten nun deutlich mehr Menschen Wohngeld als bisher. Die Rede ist von rund 870 000 Haushalten, die Anspruch auf das um etwa 39 Prozent erhöhte Wohngeld haben.
Mieter einer Wohnung oder eines Hauses, die die Voraussetzungen erfüllen, bekommen das Wohngeld als Mietzuschuss. Für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung wird das Wohngeld als Lastenzuschuss gezahlt.
Von allein kommt der Zuschuss nicht ins Haus. Es muss ein Antrag gestellt werden. In Berlin ist dafür das Wohnungsamt des jeweiligen Bezirkes zuständig. Das Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung individuell berechnet. "Wer bereits Wohngeld mit einem Bewilligungszeitraum über den 1. Januar 2016 hinaus bezieht, muss nicht aktiv werden" sagt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Die Erhöhung werde automatisch gezahlt.
Höhe der staatlichen Förderung
Für einen Einpersonenhaushalt liegt der Anspruch bei maximal 434 Euro, für zwei Personen bei maximal 526 Euro, für drei Personen bei maximal 626 Euro. Im Internet finden sich zahlreiche Wohngeldrechner, mit deren Hilfe der Anspruch auf diese staatliche Förderung berechnet werden kann.
Bezieher von staatlichen Transferleistungen wie zum Beispiel ALG II oder Bafög sind von der Wohngeldzahlung ausgeschlossen, da ihre Wohnkosten im Rahmen dieser Leistungen berücksichtigt werden.
Der Deutsche Mieterbund hat ein Infoblatt "Neues Wohngeld 2016" erarbeitet. Interessenten können sich an ihren örtlichen Mieterverein wenden. Das kostenlose Infoblatt steht auch im Internet unter www.mieterbund.de/service/wohngeld zum Herunterladen bereit. rid
Eine ausführliche Erläuterung bietet ebenfalls das aktualisierte Info-Blatt Nr. 60 des Berliner Mietervereins "Wohngeld" auf http://asurl.de/12wo.
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