Milieuschutz für Fanningerstraße
Angestammte Wohnbevölkerung soll vor Verdrängung geschützt werden
Das Gebiet rund um die Fanningerstraße ist jetzt Milieuschutzgebiet.
Diesen Beschluss fasste das Bezirksamt, nachdem das von Fachleuten nach vertiefenden Untersuchungen empfohlen worden war. Auf Initiative von Anwohnern und Linksfraktion beschloss die BVV im September 2019, dass das Bezirksamt das Gebiet Frankfurter Allee Nord dahingehend untersuchen lassen soll, ob es nötig ist, hier eine Erhaltungssatzung zu erlassen. Damit würde dieser Bereich zum Milieuschutzgebiet werden. Ziel einer Erhaltungssatzung ist es, die Wohnbevölkerung besser vor Verdrängungen zu schützen.
Eine vom Bezirksamt in Auftrag gegebene Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass vor allem im Gebiet entlang der Fanningerstraße ein wohnungswirtschaftlicher Druck herrscht, welcher sich im kontinuierlichen Anstieg der Bestandsmieten und durch Modernisierungsgeschehen äußert, berichtet Stadtentwicklungsstadtrat Kevin Hönicke (SPD). Angesichts des Aufwertungs- und Modernisierungspotenzials wurden im Zuge der Untersuchung Gefahren für die städtebaulichen Strukturen durch weitere Veränderungen prognostiziert. Aus diesem Grund wurde das städtebauliche Instrument einer sozialen Erhaltungsverordnung angewendet.
„Es war gut, dass wir als Bezirksamt eine intensive und detaillierte Studie zur Untersuchung des Gebietes beauftragt und erhalten haben“, erklärt Kevin Hönicke. „Hierfür danke ich den Anwohnern und freue mich, dass sich so viele an den Befragungen zur Untersuchung beteiligt haben.“ So lasse sich der Beschluss rechtssicher begründen. Das soziale Erhaltungsrecht ist ein Instrument des Städtebaurechts. Es dient dem Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie des Wohnungsbestands in einem begrenzten Gebiet. Das bedeutet, dass alle baulichen Veränderungen vom Bezirksamt genehmigt werden müssen. Damit soll verhindert werden, dass Bestandsmieter durch Luxusmodernisierungen und damit steigende Mieten verdrängt werden. Darüber hinaus erschwert der Milieuschutz die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Außerdem kann bei Verkäufen von Häusern das Vorkaufrecht durch den Bezirk greifen.
Für die Gebietsbetreuung und die Beratungs-, Kontroll- sowie Beobachtungsaufgaben ist eine Mieterberatung durch die asum GmbH beauftragt. Diese wird Mieter beraten und im Konfliktfall unterstützen.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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