Wohnungen statt weiterer Büros
B-Plan für Buchberger Straße ändern
Das Bezirksamt soll das Bebauungsplanverfahren 11-163, das ein Gebiet an der Buchberger Straße umfasst, in seiner Zielsetzung ändern. Statt das Gebiet als reines Gewerbegebiet auszuweisen, soll es als urbanes Gebiet festgeschrieben werden, in dem ein Mix aus Wohnen, sozialer Infrastruktur und Gewerbeangeboten möglich ist.
Das beschloss die BVV auf Antrag ihres Ausschusses für ökologische Stadtentwicklung. Die Anpassung der Zielsetzung soll im engen Austausch mit dem Grundstückseigentümer der Fläche geschehen.
Die Stadt braucht dringend Wohnraum. Die Baugenehmigungszahlen sinken von Jahr zu Jahr. Da kommt es wie gerufen, dass der Eigentümer einer großen Brache an der Buchberger Straße im Januar im Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung berichtete, dort bis zu 1000 Wohnungen bauen zu wollen. Im März dieses Jahres berichtet das Bezirksamt dann, es wolle das vorhandene Bebauungsplanverfahren mit der Zielrichtung auf Gewerbe unverändert fortführen, da eine Wohnnutzung dem Flächennutzungsplan widerspreche. Dabei ist der Flächennutzungsplan grundsätzlich änderbar, heißt es von der SPD-Fraktion. Das müsse nur bei der Senatsverwaltung beantragt werden. An anderer Stelle werde das in Lichtenberg längst praktiziert.
Die SPD-Fraktion hat das Bezirksamt deshalb aufgefordert, das Ziel des Bebauungsplanverfahrens von Gewerbe auf Urbanes Gebiet zu ändern. Damit wird an einem Standort, der sonst nur für Büros in Frage käme, Wohnungsbau ermöglicht. Eine ähnliche Intention verfolgt auch ein Antrag, den die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in der BVV stellte. Mit beiden Anträgen befasste sich inzwischen der Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung. Dieser plädierte ebenfalls mehrheitlich für eine Zieländerung bei diesem Bebauungsplan. Über das Verhältnis von Gewerbe- zu Wohnflächen und die Bebauungsdichte soll dem BVV-Beschluss zufolge eine Verständigung mit dem Eigentümer gesucht werden, wobei die Wohnqualität im Fokus stehen müsse. Zudem soll der Bedarf für das vom Eigentümer angebotene Schulgrundstück geprüft werden. „Auch ein Flächennutzungsplan muss den sich verändernden Umständen in einer Gesellschaft mit ihren Bedürfnissen anpassen. Wurde ein Plan zu Zeiten von ausreichend Wohnraum gefasst, kann er nicht 1:1 bestehen bleiben, wenn sich die Situation verändert hat“, erklärt Kevin Einenkel, Fraktionsvorsitzender der SPD.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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