Hausbesitzer gegen das Bezirksamt
Rechtsstreit über Gebäudenutzung
Das Hausprojekt „Wartenburg“ muss aus der Wartenbergstraße 22 ausziehen. Die vom Bezirksamt ausgesprochene Nutzungsuntersagung wurde vom Berliner Verwaltungsgericht bestätigt.
Was war passiert? Ein „solidarisches Kollektiv aus freischaffenden kreativen jungen Menschen“ hat 2016 das Haus in der Wartenbergstraße 22 gekauft und wollte hier einen Ort zum Leben, Arbeiten und Austauschen schaffen. Laut zuständiger Stadträtin Birgit Monteiro (SPD) glich das Haus zu dem Zeitpunkt einer Ruine, für deren Weiternutzung es einer neuen Baugenehmigung bedurft hätte. Ein Genehmigungsverfahren sei gesetzlich notwendig, bevor Baumaßnahmen eingeleitet werden dürfen. Da dieses von den Eigentümern nicht durchlaufen wurde, hatte das Bezirksamt eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen.
Gegen diese haben die Eigentümer des Hausprojektes geklagt. Das Verwaltungsgericht urteilte nun, dass die Nutzungsuntersagung rechtmäßig sei und unmittelbar vollzogen werden müsse. Da die Eigentümer wiederum Beschwerde eingelegt haben, ist das Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen.
Eine gewerbliche Nutzung des Gebäudes sei aus Bezirksamtssicht möglich. Nur eben nicht das Wohnen. Darauf hoffen auf der anderen Seite aber die Eigentümer der Wartenburg.
Autor:Luise Giggel aus Wedding |
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