Erneut prüft Landesdenkmalamt den Erhalt des Nicaragua-Wandbildes
Lichtenberg. Das Nicaragua-Wandgemälde am Monimbó-Platz zu erhalten, das ist nicht einfach, schaut man auf den Einsatz einer Bürgerinitiative, die sich seit langem schon für das Bild stark macht. Bald könnte das Gemälde aber unter Denkmalschutz gestellt werden. Ob dieser Schutz etwas ändert?
Jahrelang engagiert sich eine Bürgerinitiative des Trägervereins Kulturring in Berlin darum, das 1985 entstandene Wandgemälde des Künstlers Manuel Garcia Moia am Giebel des Privathauses am Monimbó-Platz zu erhalten. Jetzt hat die Initiative wiederholt beim Berliner Landesdenkmalamt eine Prüfung beantragt. Sie soll feststellen, ob das Wandbild einen Denkmalwert besitzt. Das Ergebnis hängt nun von der Einschätzung eines Restaurators ab.
"Bei der ersten Begutachtung durch das Landesdenkmalamt wurde der Denkmalwert allerdings nicht bestätigt", informiert Ina Bergmann von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Bezirksamt Lichtenberg. Der private Eigentümer hatte damals deshalb die freie Hand, das Haus energetisch zu sanieren. Das nicht denkmalgeschützte Wandbild verschwand damit unter dicken Dämmplatten.
Die Initiative des Kulturrings beauftragte daraufhin Künstler mit der Kopie des Bildes. 2005 reiste Manuel Garcia Moia aus Nicaragua an, um die Kopie mit einer Signatur zu autorisieren. Doch auch dieses Abbild blieb nicht erhalten. Das Wetter und ein schlecht verarbeiteter Putz haben es zerstört.
Jetzt wird alles noch mal auf Anfang gesetzt: Die Dämmplatten wurden im vergangenen Jahr abgetragen, das beschädigte Originalbild kam wieder zum Vorschein. Und auch dieses Mal engagiert sich die Bürgerinitiative und sammelt Spenden, um das Bild erneut nachzumalen, es also zu reproduzieren. Nur ein Teil der benötigten rund 50 000 Euro kamen dieses Mal für die Wiederherstellung zusammen. Mit der Begutachtung des Bildes durch das Landesdenkmalamt und einer Aufnahme in die Denkmalliste könnte aber eine fachgerechte Reproduktion in greifbare Nähe rücken, denn so würde der Weg frei zu öffentlichen Fördergeldern. Doch die Denkmalschützerin Ina Bergmann gibt auch hier zu bedenken: Einen Anspruch auf diese Fördergelder gibt es nicht.
So garantiert ein Listenplatz also nicht, dass ein Bauwerk auch erhalten bleibt. So geschah es etwa bei den historischen Kutscherhäusern in der Einbecker Straße 74-78, die vom privaten Eigentümer unsaniert jahrelang vor sich hin moderten. Ein neuer Eigentümer konnte die Häuser nicht mehr instand setzen, sie mussten abgerissen werden. Nicht gut bestellt war es auch um das Ex-BVG-Stadion in der Siegfriedstraße 71. Das Stadion musste abgerissen werden. Jahrzehntelange mangelte es an der Instandsetzung seitens des Bezirkes. Geld wurde nicht in die Hand genommen, weil auch die Perspektive für eine Nutzung fehlte. So wurde das Stadion über die Zeit marode, ein Abriss war unumgänglich. Jetzt wurde die Anlage auch von der Denkmalliste gestrichen. KW
Autor:Karolina Wrobel aus Lichtenberg |
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