Bebauungsplan soll Produktionsort sichern
Entwurf für ein Teilstück des Gewerbegebiets Herzbergstraße liegt aus
Noch bis zum 1. August liegt der Bebauungsplanentwurf 11-131 für ein Teilstück des Gewerbegebiets Herzbergstraße aus. Interessierte können sich anschauen, was der Bezirk mit dem Areal vorhat und ihre Meinung dazu äußern.
Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 11-131 hat das Bezirksamt Ende Juli vergangenen Jahres gefasst. Das Verfahren soll die Entwicklung des Karrees zwischen Bornitz-, Rusche- und Josef-Orlopp-Straße in feste Bahnen lenken. Im genannten Gebiet stehen unter anderem die denkmalgeschützten Gebäude der ehemaligen Konsum-Produktionsstätten, außerdem haben sich klein- und mittelständische Betriebe angesiedelt. Auch das Finanzamt Lichtenberg, die Akademie für berufliche Bildung (AFBB) und die gemeinnützigen Lichtenberger Werkstätten sitzen dort. Im Osten säumt der Sportplatz des SV Lichtenberg 47 das Festsetzungsgebiet.
Keine Luxus-Appatements
Oberstes Ziel der Entwicklung dieses Areals ist nach dem B-Plan eine gewerbliche, produktionsgeprägte Nutzung. Den Begehrlichkeiten etlicher Investoren zum Trotz sollen weder Luxus-Appartements noch überwiegend Büros entstehen. Stattdessen will der Bezirk die bestehenden Produktionsstandorte schützen, den Sportplatz und eine öffentliche Grünverbindung sichern. Die Leitlinien der Entwicklung hat das Lichtenberger Stadtplanungsamt bereits veröffentlicht: Danach sollen die denkmalgeschützten Konsumgebäude – eine ehemalige Bäckerei, Fleischerei und dazugehörige Bürobauten – wie aktuell auch künftig gewerblich genutzt werden. Und zwar möglichst von produzierenden Betrieben. Die wenigen vorhandenen Wohnhäuser, die sich im Gebiet befinden, sind zwar in ihrem Bestand zu schützen, weitere sollen aber nicht hinzukommen. Eine öffentliche Grünanlage soll aufgewertet und der Leerstand in den alten Gebäuden beendet werden. Gleichzeitig will das Stadtentwicklungsamt die Qualität der Baukultur bewahren und noch vorhandene Brachen im Sinne der B-Plan-Ziele entwickeln. Bei all dem gilt es, sowohl die gewerbliche, als auch die gewachsene Wohn-Nachbarschaft – etwa südlich der Bornitzstraße – zu berücksichtigen.
Nicht zuletzt wegen des großen Interesses von Investoren, die bereits Wohnungsbauprojekte beantragt haben, gilt für das Gebiet seit dem Frühjahr eine sogenannte Veränderungssperre. Aktuell sind nur Nutzungen erlaubt, die den Zielen des Bebauungsplans 11-131 entsprechen.
Noch bis zum 1. August haben Interessierte Gelegenheit, die Entwürfe einzusehen. Wer sich die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen von Mitarbeitern des Fachbereichs Stadtplanung erläutern lässt, kann im Anschluss eine Stellungnahme dazu abgeben. Alle Anmerkungen fließen in die abschließende Abwägung der Stadtplaner ein. Der Bebauungsplan-Entwurf 11-131 liegt in der Abteilung Stadtentwicklung in Alt-Friedrichsfelde 60 aus, Haus 2, Raum 1304. Geöffnet ist das Büro montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 902 96 61 11 oder -64 91.
Der Bebauungsplanentwurf samt einer Karte des betreffenden Gebiets kann auch im Internet eingesehen werden unter: http://asurl.de/13yh.
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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