Vorverkaufsrecht genutzt
Howoge erwirbt anstelle des Bezirks ein Haus im Weitlingkiez
Zum ersten Mal hat der Bezirk jetzt von seinem Vorverkaufsrecht für eine Immobilie Gebrauch gemacht. Das war möglich, weil das zum Verkauf angebotene Haus im Weitlingkiez steht – und der ist seit gut einem Jahr ein Milieuschutzgebiet.
Neben besseren Chancen, Luxussanierungen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verhindern, ist das Vorverkaufsrecht dritte Säule einer sozialen Erhaltungsverordnung, auch Milieuschutz genannt. Gilt der Erlass in einem Kiez und ist dort ein Haus zu verkaufen, darf der Bezirk es erwerben, auch wenn es der Eigentümer eigentlich an jemand anderen veräußern wollte.
Zwei Milieuschutzgebiete gibt es in Lichtenberg – die Viktoriastadt und den Weitlingkiez. Dort hatten Studien einen sozialen Strukturwandel festgestellt, steigende Mieten und eine deutliche Tendenz der Verdrängung alteingesessener Bewohner. Dies zu verhindern, ist Ziel des Erlasses. Nun hat das Bezirksamt in der Irenenstraße zum ersten Mal das Vorkaufsrecht ausgeübt: Es ging um ein Haus, das mehrere Millionen Euro kosten sollte. Weil der Bezirk so viel Geld nicht zahlen kann, hat er sein Vorkaufsrecht an die landeseigene Howoge weitergegeben. Die Wohnungsbaugesellschaft hat den Handel unter Dach und Fach gebracht, das Haus gehört nun ihr.
Geradeso finanzierbar
„Mit der Howoge als Vermieterin sind die Mieter vor Verdrängung geschützt“, sagt Birgit Monteiro (SPD), Stadträtin für Stadtentwicklung. „Bei ihr sind Mieterhöhungen ausgeschlossen, wenn die Miete mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens beträgt.“ Die Stadträtin schickt einen Dank in Richtung Howoge. Sie sei für den Kaufpreis betriebswirtschaftlich an ihre Grenze gegangen. Inzwischen sind auch die Widerspruchsfristen des ursprünglichen Käufers abgelaufen, sodass der Kauf rechtsgültig ist.
In einem weiteren Fall in der Kernhofer Straße hatte der Bezirk ebenfalls angestrebt, im Bunde mit der Howoge sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Dort hat der neue Eigentümer aber eine Abwendungsvereinbarung mit dem Bezirksamt geschlossen. Der Besitzer verpflichtet sich damit, die Ziele des Milieuschutzgebietes umzusetzen. Hält er sich nicht daran, drohen Strafen. Das Vorkaufsrecht des Bezirks ist damit erloschen. Birgit Monteiro: „Aber auch mit der Vereinbarung sind die Mieter geschützt, solange das Milieuschutzgebiet besteht.“
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.