Nur amtliche Steuerformulare verwenden
Die Steuererklärung muss auf den amtlichen Vordrucken abgegeben werden. Vordrucke und die Ausfüllanleitung gibt es beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de. Der Bund der Steuerzahler weist ausdrücklich darauf hin, dass die Steuererklärung grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übersandt werden muss. Dafür könne das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung (www.elster.de) genutzt werden. Arbeitnehmer und Rentner dürfen die Formulare per Hand ausfüllen. Neuerdings müssen der Steuererklärung nur noch wenige Belege beigefügt werden. Zum Beispiel wollen die Beamten Spendenquittungen oder die Aufstellung der Kapitalerträge sehen. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzbehörden angefordert werden können. Bei gravierenden Abweichungen gegenüber dem Vorjahr zum Beispiel, empfiehlt Dr. Klocke, weitere Nachweise von sich aus einzureichen und nicht erst eine Aufforderung durch das Finanzamt abzuwarten. Das verkürze die Bearbeitungszeit. rid
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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