Trödeln verboten: Bußgeld auch fürs zu langsam fahren

Das Zeichen "Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit" gemäß Straßenverkehrsordnung. | Foto: Wikipedia/Bundesministerium für Verkehr
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Nicht nur Rasern kann es an den Kragen gehen. Auch wer zu langsam unterwegs ist muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden.

In der Straßenverkehrsverordnung (StVO) ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren dürfen, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Solche triftigen Gründe können beispielsweise extreme Wetterlagen wie Starkregen, Glatteis oder Nebel sein. Aber auch eine besonders sperrige Ladung oder niedrige Motorleistung machen mitunter eine langsame Fahrt notwendig. Und wer einen Parkplatz sucht, fährt in aller Regel auch ziemlich langsam. Dagegen werden die Ordnungshüter wohl nichts haben, doch wer ohne Grund sehr langsam fährt und damit den Verkehrsfluss behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20 Euro geahndet werden kann.

Stellt sich die Frage, wie schnell Autofahrer mindestens fahren müssen. Eine konkrete Mindestgeschwindigkeit gibt es nur auf wenigen Straßen. In diesen Fällen weist ein rundes blaues Schild mit weißen Ziffern auf die Mindestgeschwindigkeit hin. Wer mit seinem Gefährt diese Geschwindigkeit nicht erreicht, muss auf einen andere Straße oder einen anderen Weg ausweichen. Bei Autobahnen gilt, dass hier nur Kraftfahrzeuge unterwegs sein dürfen, die mindestens eine Geschwindigkeit von 60 km/h erreichen. Liegen bestimmte Gründe vor, wie beispielsweise extreme Witterungsbedingungen, rechtfertigt dies ebenso ein langsameres Fahren. rid

Autor:

Ingrid Laue aus Lichtenberg

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