Geänderte Regeln für Schülerbeförderung
Kostenlos mit Bus und Bahn unterwegs
Lichtenberger Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können jetzt die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen. Es kommt nicht mehr wie bisher auf die Länge des Schulweges an. Die Regelung gilt auch für Gleichaltrige, die von der Schulpflicht zurückgestellt sind.
Wer aktuell einen Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag hat, kann für seinen Nachwuchs die kostenlose Schülerbeförderung beantragen. Die nötigen Formulare für Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) gibt es in jedem Bürgeramt im Bezirk an der Information und auf der Internetseite des Wohnungsamtes Lichtenberg.
„Ab dem Schuljahr 2019/2020 werden alle Schülerinnen und Schüler kostenfrei den öffentlichen Nahverkehr nutzen können“, erläutert Bezirksstadträtin Katrin Framke (parteilos, für Die Linke). „Um die Zeit bis zum August zu überbrücken, ist nun im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen eine Zwischenlösung gefunden worden.“
Abwicklung in allen Bürgerämtern
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können in jedem Lichtenberger Bürgeramt abgegeben oder per Post geschickt werden an: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für Bürgerdienste, Wohnungsamt, 10360 Berlin. Dem Antrag ist für jedes Kind ein Passfoto beizulegen. Auf der Rückseite sollten Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes stehen.
Soweit bereits ein gültiger BuT-berlinpass vorhanden ist, der noch keinen roten Aufkleber hat, muss dieser Pass mit dem Antrag zusammen eingereicht werden.
Die fertigen Ausweise mit dem roten Hologramm kommen auf dem Postweg ins Haus. Die kostenlose Schülerbeförderung gilt dann bis zum 31. Juli. Ab 1. August 2019 ändern sich die Bedingungen erneut. Weitere Hinweise gibt es auf der Internetseite des Landes Berlin unter https://bwurl.de/148h.
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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