Rechtliche Fragen im Umgang mit einer demenziellen Erkrankung
Im Verlauf der Krankheit verlieren Menschen mit Demenz die Fähigkeit, selbst Verträge abzuschließen oder Geschäfte zu tätigen. Wenn dies auftritt, wird ein gesetzlicher Vertreter bestimmt, meist ein pflegender Angehöriger, der von nun an in diesen Bereichen Entscheidungen in seinem Namen trifft. Die Bestellung eines Betreuers macht den Betroffenen nicht automatisch geschäftsunfähig. Die Wirksamkeit seiner Willenserklärungen richtet sich wie bei allen anderen Personen allein danach, ob er deren Wesen, Bedeutung und Tragweite einsehen und sein Handeln danach ausrichten kann. Doch was bedeutet das im Pflegealltag? Wir wollen einen Überblick über rechtliche Fragen geben, z.B. was bedeutet Geschäftsfähigkeit in diesem Zusammenhang und wie gehe ich mit meinen Liebsten gut um?
Infos unter: KPE Lichtenberg, 030/ 28472395 oder kpe@kiezspinne.de
Wo und wann?
Montag, 04.12. ab 11 Uhr in der Kiezspinne, Schulze-Boysen-Straße 38, 10365 Berlin
Autor:Kontaktstelle PflegeEngagement Lichtenberg aus Lichtenberg |
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