Landesgrundstücke im Erbbaurecht
Soziale Träger können sich bis zum 25. Mai für Nutzung der Flächen bewerben

Der Senat vergibt insgesamt 40 unbebaute oder ungenutzte landeseigene Einfamilienhausgrundstücke im Erbbaurecht. Soziale Träger können sich mit ihren gemeinnützigen Konzepten bewerben.

Grund und Boden wird in Berlin nicht mehr verscherbelt. Berlin hat den Verkauf seiner Liegenschaften gestoppt und vergibt landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Das heißt, der Nutzer zahlt einen Erbbauzins oder eine Erbbaupacht über üblicherweise 99 Jahre und kann das Grundstück bebauen. Der Senat will so auf den zahlreichen unbebauten oder ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken „eine neue und gemeinwohlorientierte Nutzung“ etablieren, wie es heißt.

Bewerben dürfen sich ausschließlich gemeinnützige soziale Träger. „Die Grundstücke sollen primär der langfristigen, gemeindenahen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen dienen. Sie können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden“, heißt es im Interessenbekundungsverfahren. Ein Fachbeirat bewertet die Qualität des Konzeptes und ob es in den Kiez passt. Zudem müssen die Träger einen sicheren Finanzierungs- und Zeitplan vorlegen.

Nach einer Pilotphase 2021 können bis zum 25. Mai Bewerbungen für rund 40 Grundstücke eingereicht werden. Die Grundstücke sind zwischen 420 und 1500 Quadratmeter groß und liegen in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick.

Alle Informationen, auch Details zu den einzelnen Grundstücken finden sich im Internet unter https://www.ligaberlin.de/Interessenbekundungsverfahren-zur-Unterstuetzung-der-Direktvergabe-von-landeseigenen-Einfamilienhausgrundstuecken-an-soziale-gemeinnuetzige-Traeger-1020593.html.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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