Zwei Sonderschalter für den „Berlinpass“ in den Bürgerämtern
Der Senat hat jetzt beschlossen, den Personenkreis zu erweitern, der Anspruch auf den „Berlinpass“ hat. Weil sie einen erhöhten Zulauf erwarten, richten die Lichtenberger Bürgerämter ab dem 1. Februar zwei Sonderschalter ein, an denen der Ausweis zu haben ist.
Ob es um Kultur, Bildung, Sport oder generell um Freizeit geht: Mit dem Berlinpass bekommen all jene Berliner einen vergünstigten Eintritt zu Veranstaltungen oder in Einrichtungen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Mit diesem Angebot sorgt der Berliner Senat dafür, dass auch Geringverdiener in den Genuss des kulturellen und sozialen Lebens der Hauptstadt kommen.
Ermäßigungen für Berlinpass-Inhaber gibt es in vielen Kultureinrichungen sowie Freizeit- und Bildungsstätten: unter anderem in der Philharmonie, in den Hallen der Berliner Bäderbetriebe, im Tierpark, in den Volkshochschulen, in Musikschulen und Bibliotheken, aber auch bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und der S-Bahn.
Wohngeldempfänger haben nun Anspruch
Ab Donnerstag, 1. Februar, können nun auch Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz einen Berlinpass beantragen; außerdem berechtigt sind von diesem Zeitpunkt an Menschen, die eine DDR-Opferrente beziehen. Weil aufgrund dieses deutlich erweiterten Personenkreises ein erhöhter Andrang zu erwarten ist, richten die Lichtenberger Bürgerämter Sonderschalter ein, an denen der Pass beantragt und ausgestellt werden kann. Die beiden Sonderschalter befinden sich an folgenden Standorten: im Bürgeramt 1 in der Egon-Erwin-Kisch-Straße 106 und im Bürgeramt 2 in der Normannenstraße 1-2. Die Öffnungszeiten entsprechen den üblichen: Montag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Dienstag von 10 bis 18 Uhr, Mittwoch von 7.30 bis 14 Uhr, Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und Freitag von 7.30 bis 13 Uhr.
Wer den Berlinpass beantragen möchte, muss im Bürgerbüro seinen Personalausweis oder einen Reisepass vorlegen, außerdem ein Passbild und seinen Leistungsbescheid mitbringen.
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.