Bei der EM Lärm machen dürfen

Lichtenberg. Am 10. Juni beginnt die Fußball-Europameisterschaft und damit auch die "Public Viewing"-Saison in Kneipen und auf privaten Feiern. Dafür ist eine Zulassung nötig.

Fußballgucken im Freien macht nicht nur Spaß, vor allem macht es auch Lärm. Wer also gewerblich oder privat die Europameisterschaft per Fernsehübertragung im Freien organisiert – also "Public Viewing" plant – der muss sich vorher eine Ausnahmezulassung besorgen. Die Genehmigung wird vom Umwelt- und Naturschutzamt Lichtenberg erteilt.

Denn die Fußball-Europameisterschaft setzt den Lärmschutz keineswegs außer Kraft. Die gesetzliche Nachtruhe beginnt wie gehabt um 22 Uhr. Die Aufhebung dieser Ruhezeit am Abend muss im Einzelfall mittels Antragstellung vom Bezirksamt abgesegnet werden. Dabei berücksichtigt das Amt bei seiner Entscheidung die Nähe des Veranstaltungsortes zu den entsprechenden Wohngebieten und anderen schutzwürdigen Einrichtungen wie etwa Krankenhäusern.

Übrigens ist jetzt die allerhöchste Eile geboten, um eine Ausnahme-Genehmigung zu bekommen. Sie müssen in der Regel drei bis vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsdatum beim Umwelt- und Naturschutzamt eingehen. Das Amt hat dafür online das entsprechende Formular bereit gestellt unter dem Link http://asurl.de/1307. KW

Autor:

Karolina Wrobel aus Lichtenberg

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