FINANZEN
Bausparvertrag an Enkel übertragbar: Bonität kann eine Hürde sein
Verwandte können einen zuteilungsreifen Bausparvertrag, sogenannte Bausparguthaben und zinsgünstige Bauspardarlehen, für eigene wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden.
Voraussetzung ist jedoch, dass das Bausparkonto mit allen Rechten und Pflichten auf den Angehörigen übertragen wird. Damit der gewünschte Effekt eintritt, müssen einige Dinge beachtet und vorab geklärt werden. Zum Beispiel berechnen die Kassen bei der Übertragung eines Vertrages oft eine Gebühr. Zudem muss das Bausparinstitut mit der Vertragsübertragung einverstanden sein. In aller Regel wird vom Bausparinstitut die Zustimmung erteilt, wenn der Übernehmende eine ausreichende Bonität vorweisen kann. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, sein Bausparkonto an einen Angehörigen zu übertragen, sollte sich rechtzeitig an seine Bausparkasse oder seinen Bausparbetreuer wenden, damit die Bausparmittel rechtzeitig bereitgestellt werden können.
Um zu klären, ob diese Finanzierungsvariante für den konkreten Fall auch tatsächlich optimal ist, empfiehlt sich ein Gespräch mit einem unabhängigen Berater, zum Beispiel mit einem Experten der Verbraucherzentrale.
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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