Kindergeld für Studenten
Erfolgt ein Masterstudium unmittelbar im Anschluss an ein Bachelorstudium, so handelt es sich um eine einheitliche Erstausbildung. In diesem Fall spielen Einkünfte des Kindes keine Rolle für die Zahlung des Kindergeldes. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 3.9.2015 (Az.VI R 9/15) entschieden. Im Unterschied dazu, würden bei zwei unterschiedlichen Ausbildungsabschnitten Erwerbseinkünfte des Studenten berücksichtigt mit der Folge, dass der Kindergeldanspruch verloren gehen kann. Weitere Informationen im Steuerzahler-Tip Nr. 1/2016 vom VSRW-Verlag und auf www.steuerzahler-tip.de. rid
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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