Krallen machen Schäden: Katzen auf dem warmen Autodach
Autodächer sind für Samtpfötchen tabu. Da Katzen jedoch ganz eigensinnige Tiere sind, machen sie selten das, was sie sollen, sondern meist das, was sie wollen.
Die Katzen haben auch einen ganz eigenen Sinn für Gemütlichkeit. Sie wählen ihre Ruheplätze selbst aus und lassen sich von ihren Entscheidungen nicht oder nur mit Gewalt abbringen. Sie lieben weiche und warme Unterlagen und erhöhte Plätze mit guter Übersicht. Eine besondere Faszination stellt für Katzen ein warmes Auto dar. Sie sitzen mit Vorliebe auf aufgeheizten Autodächern, oder in den Polstern von Cabrios.
Dass Katzen sich auch draußen aufhalten, auf fremden Terrassen ein Sonnenbad nehmen oder in Nachbars Garten herumspazieren, muss in aller Regel geduldet werden. Auch wenn sie mal über ein Autodach spazieren und sich auf dem sonnen-warmen Dach aalen. Doch wenn sie mit ihren Krallen den Lack zerkratzen und mit Erde und Haaren die Polstermöbel beschmutzen, muss das nicht hingenommen werden. "Nach einem Urteil des Landgerichts Lüneburg (Urteil vom 27. Januar 2000, Aktenzeichen 1 S 198/99) können Autobesitzer Schadenersatzansprüche gegenüber den Katzenhalter geltend machen", weiß Swen Walentowski, Pressesprecher beim Deutschen Anwaltverein (DAV).
Besitzer von Katzen müssen in solchen Fällen geeignete Maßnahmen treffen, um ihre Lieblinge von den Autos der Nachbarn fern zu halten. Notfalls müssten sie die Katzen ständig im Haus halten oder sich sogar von ihnen trennen. "Anderenfalls können Ordnungsgelder wegen Zuwiderhandlung drohen", so Walentowski.
"Für den angerichteten Schaden, den die Katzen verursachen, müssen die Tierhalter vom Grundsatz her haften", sagt Andreas Gernt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Halters an, sondern allein darauf, dass vom Tier eine Gefahr ausgeht.
"Wer die normale Privathaftpflichtversicherung hat, ist gut geschützt", so Gernt. Sie übernimmt viele durch zahme Haustiere, wie z.B. Katzen, Goldhamster, Kaninchen, Mäuse und Singvögel verursachte Schäden. Für Hunde muss jedoch eine gesonderte Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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