Das Urteil ist gefällt: Freie Fahrt für ebenerdige Dresdner Bahn
Lichtenrade. Die Würfel sind gefallen. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Deutschen Bahn grünes Licht für den ebenerdigen Ausbau der Dresdner Bahntrasse quer durch Lichtenrade gegeben.
Damit ist die Klage der Bürgerinitiative Dresdner Bahn beziehungsweise von einem Umweltverband und drei Eigentümern von Wohnhäusern an der Trasse in erster und letzter Instanz gescheitert und die rund 20 Jahre andauernde Tunnelforderung letztlich ins Leere gelaufen. Somit hat auf der Berliner Strecke nun auch der letzte, Ende 2015 vom Eisenbahn-Bundesamt erlassene Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Lichtenrade Bestandskraft.
„Da die Probleme der oberirdischen Streckenführung den gesetzlichen Vorgaben entsprechend gelöst würden, insbesondere der Anwohnerschutz gewährleistet sei, dürften die deutlich höheren Kosten einer Trog- oder Tunnellösung trotz ihrer geringeren Auswirkungen auf die Umwelt und das Orts- und Landschaftsbild den Ausschlag zugunsten der planfestgestellten oberirdischen Variante geben“, heißt es unter anderem in der Urteilsbegründung. Die DB begrüßt die Entscheidung und kündigt noch für dieses Jahr den Beginn der bauvorbereitenden Arbeiten an. Für den eigentlichen Bau wird mit vier bis sechs Jahren gerechnet. Anschließend sollen hinter bis zu sechs Meter hohen Schallschutzwänden täglich bis zu 600 Schnellzüge durch Lichtenrade rauschen – zuzüglich S-Bahnverkehr. Weitere Infos: www.dresdnerbahn.de
Im Ortsteil am südlichen Stadtrand und auch darüber hinaus wird diese Entscheidung dagegen überhaupt nicht begrüßt. Im Gegenteil. „Die Tunnellösung ist letztlich daran gescheitert, dass sich das Land Berlin nie unmissverständlich dahinter gestellt und verweigert hat, Mehrkosten für den Tunnel zu übernehmen. Alle Gespräche mit der Bahn und dem Bundesverkehrsministerium sind letztlich an der Blockade Berlins gescheitert“, schimpft beispielsweise der CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak aus Lichtenrade. Den Tunnel wird es „zwar kaum noch geben“, aber „das letzte Wort“ sei noch nicht gesprochen, meint seine Bundestagskollegin Renate Künast (Grüne) und sagt: „Das Gericht habe nur gesagt, dass der aktuelle Planfeststellungsbeschluss zulässig ist. Es habe aber nicht entschieden, dass er in dieser Form hundertprozentig umgesetzt werden muss.“ Und der Unternehmer Rainer Welz erinnert daran, dass der Tunnel sogar im Koalitionsvertrag des SPD/CDU-Senats festgeschrieben war und der aktuelle Senat sich nicht einmal mehr an der Klage und erst recht nicht mehr finanziell beteiligen wollte.
Da ist was dran. Hätte das Land unter städtebaulichen Aspekten mitgeklagt, wäre das Urteil möglicherweise anders ausgefallen. Da klingt die Reaktion der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf das Urteil fast schon höhnisch: „Nach über 15-jährigem vergeblichem Einsatz für einen Fernbahntunnel sieht das Land Berlin keine Möglichkeiten mehr, für die Dresdener Bahn in Lichtenrade einen Tunnelneubau durchzusetzen.“ HDK
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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