Gefangen in der eigenen Wohnung: Ehepaar streitet wegen Schimmel mit Vermieterin
In der Haut von Carola und Achim Meuser möchte niemand stecken. Das Paar leidet seit fast zwei Jahren an Schimmel in der Wohnung. Sie wollen daher schon seit Langem umziehen. Dafür fehlt ihnen jedoch ein wichtiges Dokument ihrer Vermieterin, das diese nicht ausstellen will. So hat sich ein kräftezehrender Rechtsstreit zwischen beiden Parteien entwickelt.
Als die Meusers im Juli 2016 in ihre Parterre-Wohnung in der Bernauer Straße einzogen, ahnten sie noch nicht, dass damit ein Albtraum für sie beginnen würde. Zu diesem Zeitpunkt wurde gerade die Außenfassade des Wohnhauses saniert, die Arbeiten jedoch kurz darauf eingestellt. Laut Vermieterin gab es Probleme mit der Baufirma. Geändert hat sich bis heute nichts. Die Fassade ist noch immer ein „löchriger Käse“, wie es Carola Meuser nennt.
Bereits wenige Monate nach ihrem Einzug bemerkte das Paar erste Schimmelbildungen im Schlaf- und Wohnzimmer. Ihre Vermieterin sah dies durch fehlendes Lüften begründet. „Sie hat sich Null gerührt“, sagt Achim Meuser. Er schaltete daher einen Anwalt ein. Im Herbst 2017 entschied das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, dass das Paar wegen des Schimmels die Miete mindern durfte.
Hochgradig giftig
Durch einen Spezialisten ließ die Vermieterin diesen anschließend entfernen. Währenddessen jedoch hatten die Meusers bereits die nächste Quelle entdeckt. Diesmal war die Rückwand ihrer neuen Einbauküche betroffen. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger untersuchte die Wohnung und erstellte im Juli 2018 ein Gutachten. Ergebnis: „Die Schimmelpilzbildung ist auf die mangelhafte Abdichtung der Fenster und die fehlende Wärmedämmung der Außenwände zurückzuführen.“ Schlechtes Lüften als Ursache war damit vom Tisch und die Ahnung der Meusers bestätigt. Ein Schock war, dass der Gutachter Spuren einer hochgradig giftigen Schimmelsorte ermitteln konnte, die zu Allergien, Lungeninfektionen und sogar Krebserkrankungen führen kann.
Seit Längerem schon befanden sich die Meusers wegen Hustenanfällen in ärztlicher Behandlung. Für sie kam jetzt nur noch der Auszug infrage. Wegen der Unannehmlichkeiten in ihrer Wohnung hatten sie bereits über Monate der Vermieterin absichtlich zu wenig Miete gezahlt. „Was sie gemacht hat, ist für uns schon Körperverletzung“, begründet Achim Meuser diesen Schritt. Das Paar will seine Vermieterin dazu bringen, ihnen entgegenzukommen.
Stattdessen wurde ihnen dies bei der Suche einer neuen Bleibe zum Verhängnis. „Dreimal hätten wir in Lichtenrade schon eine Wohnung haben können, doch es scheiterte immer daran, dass wir keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen konnten“, so das Paar. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Vermieter nicht verpflichtet, diese ihren ausziehenden Mietern auszustellen. Damit sollte auch der um sich greifenden Praxis, diese von Mietinteressenten zu verlangen, ein Riegel vorgeschoben werden. Die Realität sieht jedoch anders aus – und die Meusers sitzen in ihrer Wohnung fest.
Verhärtete Fronten
Sie würde sich „freuen, wenn das Paar endlich ausziehen würde“, erklärt die Vermieterin am Telefon. „Erstmal müssen sie aber noch ihre Mietschulden begleichen. Außerdem glaube ich nicht, dass sie wirklich ausziehen werden. Wenn sie mir das schriftlich garantieren, würde ich ihnen die Bescheinigung sofort ausstellen.“
Es ist eine bizarre Situation. Gerichte und Anwälte verhandeln derzeit, welche Partei der anderen wie viel Geld schuldet. Von sich aus wollen die Meusers ihre einbehaltene Miete nicht nachzahlen, denn durch den schimmelbedingten Umzug kämen hohe Zusatzausgaben auf sie zu. „Es kann nicht sein, dass wir auf all den Kosten sitzenbleiben, während unsere Vermieterin kassiert“, so Achim Meuser.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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