Lichtenrader Dächer, Leid der Anwohner geht weiter
Interessenten werden womöglich geprellt - Insolvenz "Lichtenrader Dächer"
Bereits mehrfach berichtete die Berliner Woche über das sogenannte "Lichtenrader Dächer" Aufstockungsprojekt in Lichtenrade (Simpsonweg, Barnetstr., Werfelstr.)
1. Artikel aus 2016
2. Artikel aus 2016
Artikel aus 2018
Bauten aus dem Jahre 1950 sollten hierbei von einem Bauträger aufgestockt und als hochwertige Eigentumswohnung verkauft werden.
Mehrfach berichteten in dieser Zeitung Betroffene Anwohner von Pfusch am Bau und Ärger mit der ausführende Firma.
Auch andere Medien griffen das Thema auf, siehe
"Die offenen Dächer von Lichtenrade"
Im August 2022 nun wurde seitens der Gläubiger Insolvenzantrag gegen den Eigentümer der Bauflächen, KaGa Parkgärten Lichtenrade GmbH & Co. KG (Insolvenzantrag unter Aktenzeichen 36k IN 1422/22) gestellt. Das Verfahren wurde im Dezember 2022 eröffnet. Als Insolvenzverwalter fungiert Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade, Berlin.
Siehe https://www.diebewertung.de/kaga-parkgaerten-lichtenrade-gmbh-co-kg-pleite/
Obwohl entsprechend ein Insolvenzvermerk im Grundbuch für die noch freien Dachflächen in der Barnetstr. 30 - 34 und Geibelstr. 76 - 79 eingetragen wurde, wundern sich die dortigen Anwohner nun über Aktivitäten eines Maklers.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Insolvenzverwalter hat dieser jedoch keinen offiziellen Auftrag diese Flächen zu vermarkten.
Angebote werden diese als "Top Dachrohlinge", d.h. nur die Fläche ohne Erstellung der eigentlichen Wohnung. Zudem erscheinen die Preise vergleichsweise hoch, so sollen 55 qm Dachfläche beispielsweise stolze 137.000 EUR kosten. Auch wird beworben, es läg eine Baugenehmigung vor.
Das zuständige Bauamt Tempelhof-Schöneberg teilt jedoch auf Nachfrage mit, dass dem nicht so sei.
Zwar wurde im April 2021 seitens der Firma Top View GmbH unter dem Aktenzeichen 2021/2497 eine Baugenehmigung beantragt. Diese sei aber bis heute unvollständig, da weder Brandschutz noch Statik nachgewiesen wurden. Somit handelt es sich um eine sogenannte "offene Baugenehmigung", Käufer dürften erst bauen, wenn diese Nachweise erbracht wurden. Auch dies ein weiterer Fallstrick bei den im Raum stehenden Angeboten des Maklers.
Interessenten, die sich für den Kauf eines dieser "Rohlinge" interessieren, wird daher dringend geraten, Einblick ins Grundbuch zu nehmen und im Vorfeld Kontakt zum Insolvenzverwalter aufzunehmen. Keinesfalls sollten Anzahlungen jeglicher Art geleistet werden.
Es ist nicht auszuschließen, dass hier versucht wird, über Anzahlungen noch "Kasse" zu machen und möglicherweise Insolvenzbetrug zu begehen.
Bereits in den vergangenen Jahren gab es mehrfach Strafanzeigen rund um die besagten Bauprojekte. Ständig wechselnde Bauträger (Wonnebau etc.) mit identischen Personen im Hintergrund lassen ernste Zweifel an der Seriösität der damaligen und auch heutigen Vermarktungsangebote angebracht erscheinen.
Autor:Werner Wollank aus Lichtenrade |
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