Jugendarrest bekommt Zuwachs: Brandenburger Jugendliche sitzen ein
Lichtenrade. Der Betrieb der Jugendarrestanstalt im brandenburgischen Königs Wusterhausen wird früher als geplant eingestellt und die einsitzenden Jugendlichen dieser Tage nach Lichtenrade überstellt.
Eigentlich sollten in der Jugendarrestanstalt (JAA) am Kirchhainer Damm 64 erst ab 2016 auch straffällig gewordene Jugendliche aus Brandenburg ihren Arrest absitzen.
Aber aufgrund von Personalmangel und zahlreicher Krankheitsfälle hat es das Potsdamer Justizministerium nun offenbar eilig. Zuletzt verbüßten fünf Jugendliche ihren Arrest in Containern.
Wie die Berliner Woche berichtete, sollen durch die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen, länderübergreifenden Einrichtung „Synergieeffekte erzielt, bereits bestehende Ressourcen besser genutzt und die Qualität der Arbeit insgesamt weiter verbessert werden“. Dies hatten Berlins Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann, und der Brandenburgische Justizminister Helmuth Markov im vergangenen Jahr bekanntgegeben. Danach soll der Vollzug des Jugendarrest konsequent auf die Förderung der straffällig gewordenen Jugendlichen ausgerichtet und sozialpädagogisch ausgestaltet werden.
Jugendarrest wird oft mit Jugendstrafvollzug verwechselt. Beide Maßnahmen werden zwar von Jugendgerichtskammern verhängt, aber der Unterschied für die Betroffenen ist gewaltig. Der Arrest dauert mindestens zwei Tage und höchstens vier Wochen, der Strafvollzug sechs Monate bis zu zehn Jahren. Jugendarrest gilt per Definition nicht als Strafe, sondern als eine Art Warnschuss oder „Zuchtmittel“, wie die Experten sagen. Der Arrest soll dem Ziel dienen, auf die schiefe Bahn geratenen Jugendlichen das von ihnen begangene Unrecht und ihre Verantwortung hierfür bewusst zu machen und ihnen Hilfe für eine Lebensführung ohne Straftaten aufzuzeigen.
In der offiziellen Beschreibung des Konzepts der Jugendarrestanstalt Berlin heißt es unter anderem: „Aufgrund der sehr kurzen Verweildauer steht von Beginn bis zum Ende des Arrestes die zukunftsorientierte Ausrichtung der erzieherischen Arbeit im Mittelpunkt. Durch die pädagogische Ausgestaltung des Arrestalltages und die Vernetzung mit anderen Institutionen, wie Jugendgerichts- und Bewährungshilfe, Schulsozialarbeit, aber auch externen freien Trägern, kann die Übergangsbegleitung für den jungen Menschen intensiv genutzt werden. Kontakte für die Zeit nach dem Arrest werden hergestellt und Anlaufstellen mit individuellen Hilfs- und Betreuungsangeboten geschaffen.“ HDK
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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