Berlin und Brandenburg schließen Staatsvertrag zu Jugendarrest
Lichtenrade. Kurz vor dem Jahresende hat der Brandenburger Landtag dem Staatsvertrag für eine gemeinsame Jugendarrestanstalt (JAA) mit Berlin zugestimmt. Der Betrieb der Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) wurde bereits im August eingestellt.
Jugendliche Straftäter aus dem Umland müssen ihren Arrest jetzt in der Lichtenrader Jugendarrestanstalt am Kirchhainer Damm 64/Lützowstraße 45 absitzen. Dort sind auch Brandenburger Justizbeamte tätig. Mit dem neuen Staatsvertrag wird nun geregelt, dass das Brandenburger Vollzugsgesetz in Berlin zum Tragen kommt. Im Vordergrund steht dabei die Förderung der Jugendlichen für ein straffreies Leben.
Durch den Betrieb einer gemeinsamen, länderübergreifenden Einrichtung sollen „Synergieeffekte erzielt, bereits bestehende Ressourcen besser genutzt und die Qualität der Arbeit insgesamt weiter verbessert werden“, so die Intention der zuständigen Politiker. In diesem Fall sind das Berlins Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann, und der brandenburgische Justizminister Helmuth Markov.
Jugendarrest wird oft mit Jugendstrafvollzug verwechselt. Beide Maßnahmen werden zwar von Jugendgerichtskammern verhängt, aber der Unterschied für die Betroffenen ist gewaltig. Der Arrest dauert mindestens zwei Tage und höchstens vier Wochen, der Strafvollzug von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Jugendarrest gilt per Definition nicht als Strafe, sondern als eine Art Warnschuss oder „Zuchtmittel“, wie die Experten sagen. Der Arrest soll dem Ziel dienen, kriminell gewordenen oder sonst wie auf die schiefe Bahn geratenen Jugendlichen das von ihnen begangene Unrecht und ihre Verantwortung hierfür bewusst zu machen und ihnen Hilfe für eine Lebensführung ohne Straftaten aufzuzeigen und zu vermitteln. Momentan gibt es in Lichtenrade insgesamt 60 Plätze, davon zehn für weibliche Jugendliche. HDK
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