Gemeinschaftshaus erhalten: Bezirksverordnete fassen Beschluss mit großer Mehrheit
Lichtenrade. In einer Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zum Bezirkshaushalt 2016/17 wurde am 25. September auf Initiative der CDU und mit Empfehlung des Hauptausschusses der Erhalt vom Gemeinschaftshaus Lichtenrade beschlossen.
Der Kernsatz des om Leiter des Hauptausschusses, Stefan Böltes (SPD), unterschriebenen und mit großer Mehrheit gefassten Beschlusses: „Das Gemeinschaftshaus in Lichtenrade ist zu erhalten.“ Allerdings wird das Bezirksamt – wie bei allen anderen Gebäuden auch – ersucht, „die Chancen von Mehrfachnutzungen zu überprüfen und Flächenverdichtungspotenziale zu ermitteln“. Die CDU triumphiert: „Es ist zu begrüßen, dass sich die anderen Parteien hinter unsere Forderung gestellt und die Bürgermeisterin zurückgepfiffen haben“, formuliert der Bezirksverordnete Christian Zander aus Lichtenrade in einer eilig verbreiteten Erklärung. Da scheint selbst Bürgermeisterin Angelika Schöttler (SPD) zufrieden: „Ich hätte mir den Vorlauf zwar etwas ruhiger gewünscht, aber jetzt haben alle eine Marschrichtung – alles schön also“, so Schöttler zur Berliner Woche.
Wie berichtet, sorgte ein im Sommer gefasster Beschluss zum Bezirkshaushaltsplan 2016/2017 in dem deutlich von der Prüfung zwecks möglicher Aufgabe des Gemeinschaftshauses und/oder perspektivisch auch des Bürgeramts und der Edith-Stein-Bibliothek in der Briesingstraße die Rede ist, für viel Aufregung am südlichen Stadtrand. Nun also soll lediglich noch geprüft werden, ob und wie die Immobilie noch besser beziehungsweise „höchstmöglich“ ausgelastet werden kann. Denn dass es im Gemeinschaftshaus noch freie Kapazitäten gibt, ist schließlich unbestritten. „Hohe Auslastung gewährleisten und Leerstand beseitigen“, lautet denn auch der Auftrag der BVV für das Bezirksamt. Und zwar schnell: Noch im Oktober soll das Bezirksamt den Bezirksverordneten in einer „Mitteilung zur Kenntnisnahme“ erst einmal die derzeitige Belegung und Auslastung des Gemeinschaftshauses darstellen und dokumentieren. Anschließend, bis März 2016, soll ein Nutzungskonzept samt Belegungsplan erstellt und festgeschrieben werden. HDK
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