Verwaltungsgerichte bestätigen Bezirksentscheidung
Kein AfD-Landesparteitag in Lichtenrade
Die Berliner AfD wollte ihren für den 1. September angekündigten Landesparteitag im Gemeinschaftshaus Lichtenrade durchführen. Stadtrat Jörn Oltmann (Grüne), zuständig für die Immobilien des Bezirks, hatte dies abgelehnt. Die Verwaltungsgerichte bestätigten nun seine Entscheidung.
Offenbar hat die Partei das Bezirksamt nicht über ihre genauen Absichten informiert. Der AfD-Bezirksverband Tempelhof-Schöneberg hatte mit dem Bezirksamt eine entsprechende Nutzungsvereinbarung für die Räume des Gemeinschaftshauses abgeschlossen. Dabei blieb jedoch unerwähnt, dass nicht der Bezirks-, sondern der Landesverband die Location nutzen wollte. Als „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ kommentierten dies die Grünen in der BVV. „Nachdem bekannt wurde, dass Nutzer der Räume nicht wie beantragt der AfD-Bezirksverband sein sollte, sondern der AfD-Landesverband einen Landesparteitag durchführen wollte, kündigte das Bezirksamt die Vereinbarung“, heißt es in einer Pressemitteilung.
„Hintergrund dafür ist, dass nach der jüngst neu gefassten Nutzungs- und Entgeltordnung die Vergabe von Räumen an politische Parteien voraussetzt, dass es sich um eine Veranstaltung einer Bezirksgruppe oder eines Kreisverbandes handelt und mit der Veranstaltung die kommunalpolitische Willensbildung im Bezirk gefördert wird. Bei einem Landesparteitag eines Landesverbands einer politischen Partei fehlt es an beiden Voraussetzungen“, erklärt das Bezirksamt.
Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht wiesen den Antrag des AfD-Landesverbands auf vorläufigen Rechtsschutz zurück und bestätigten die Rechtmäßigkeit dieser Verwaltungspraxis. Ein Bezirk darf damit einer Partei verweigern, eigene Räumlichkeiten zur Durchführung eines Landesparteitags zur Verfügung stellen. „Dadurch wird die AfD nicht diskriminiert, weil diese Vergabepraxis sich auf alle Parteien bezieht“, erklärte Jörn Oltmann.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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