Aufatmen am Kirchhainer Damm: Beitragsgesetz offiziell beerdigt

Lichtenrade. Nun ist es amtlich: Das Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) ist am 5. September aufgehoben und seit 19. September ersatzlos gestrichen. Das teilt das Bezirksamt jetzt mit.

Damit können die Grundstückseigentümer am Kirchhainer Damm durchatmen. Das von Anfang an umstrittene Gesetz war 2006 in Kraft getreten, um Immobilienbesitzer an den Kosten für die Erneuerung und den Ausbau von Berlins Straßen zu beteiligen. In Tempelhof-Schöneberg sollte der Anfang am Kirchhainer Damm gemacht werden. Daraus wird nun nichts. Der Hintergrund: Die SPD hatte diesen Preis nach der letzten Wahl bei den Koalitionsverhandlungen mit der CDU zahlen müssen. Dabei wurden den Betroffenen bereits, je nach Grundstücksgröße, Beiträge in Höhe von bis zu über 10 000 Euro in Aussicht gestellt. Die Bescheide hatten die Empfänger 2009 im Briefkasten. Zahltag sollte nach Abschluss der Bauarbeiten, voraussichtlich Anfang 2013 sein. Insgesamt rechnete der Senat mit knapp anderthalb Millionen Euro. Klar, dass der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade die Aufhebung bejubelt. "Auch die Entscheidung der rot-schwarzen Koalition, bereits erhobene Beiträge zurückzuzahlen, wird von den Haus- und Wohnungseigentümern herzhaft begrüßt. Diese Entscheidung dient dem Rechtsfrieden und vermeidet noch jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen", erklärt der Vorsitzende Frank Behrend. Dazu teilt das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt, Fachbereich Verwaltung - Beitragserhebungsstelle, allerdings mit, dass im Bezirk bislang noch "keine entsprechenden Beträge nach dem StrABG vereinnahmt" wurden und mithin auch "keine Rückzahlungen anstehen". Im Übrigen stellt Baustadtrat Daniel Krüger (CDU) klar, dass die Gesetzesaufhebung allein für das StrABG und nicht für das Erschließungsbeitragsgesetz (EBG) gilt. "Die in der Vergangenheit und gegebenenfalls auch künftig erhobenen beziehungsweise noch zu erhebenden Erschließungsbeiträge nach dem Erschließungsbeitragsgesetz sind von dieser Gesetzesänderung nicht erfasst", so der Stadtrat. Rückzahlungen diesbezüglich sind damit also ausgeschlossen.

Horst-Dieter Keitel / hdk
Autor:

Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof

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