Kein Winterdienst
Tempelhof-Schöneberg. Das Tiefbauamt weist darauf hin, dass in den Grünanlagen keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung besteht. Die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land Berlin übernimmt keine Haftung bei Unfällen und Schäden, die infolge von vereisten oder schneebedeckten Flächen entstehen können. Klaus Tessmann / KT