Auf eigene Gefahr
Tempelhof-Schöneberg.In der kalten Jahreszeit steigt die Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe. Das bezirkliche Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt nimmt dies zum Anlass, rechtzeitig auf die geltende Rechtslage hinzuweisen, wonach innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß Paragraf 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung besteht. Die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das...