VDGN fordert geringere Preise für Sprengwasser

Marzahn-Hellersdorf. Hausbesitzer müssen mit Sprengwasser geizen. Während die Pflanzen ihr notwendiges Nass bekommen, tickt die Wasseruhr.

Der Mai war zu heiß, der Juni teils zu kalt und nass. Wenn der Sommer mit hohen Temperaturen und Trockenheit wiederkommt, stecken Eigenheimbesitzer in der Klemme. Sie müssen sich zwischen grünem Rasen und ihrem Portemonnaie entscheiden. "Gerade in den Siedlungsgebieten geizen viele Menschen mit dem Wasser, weil es ihnen zu teuer ist", sagt Jürgen Becker, Pressesprecher des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer. Von seinem Arbeitsplatz in der Irmastraße ist er viel in den Siedlungsgebieten von Marazhn-Hellersdorf unterwegs und weiß, wo den Leuten der Schuh drückt.

"In den Jahren nach der Privatisierung der Wasserbetriebe ist der Wasserpreis in Berlin um rund 30 Prozent gestiegen", sagt er. Da bliebe auch nach der vom Kartellamt verfügten Senkung der Preise um rund 18 Prozent immer noch ein gehöriger Anstieg unter dem Strich. Längst hätten sich die Eigenheimbesitzer daran gewöhnt, mit dem Wasser vorsichtig umzugehen.

Viele Eigenheimbesitzer haben sich schon Zähler für das Gartenwasser einbauen lassen. Das hat den Vorteil, dass sie nicht mehr auch noch die gleich hohen Abwassergebühren für ihr Sprengwasser zahlen müssen.

Der VDGN fordert von den BWB, das als Sprengwasser genutzte Trinkwasser billiger zu machen. Auf diese Art und Weise würde der Verbrauch von Trinkwasser stimuliert und so auch die Kanalisation stärker durchflutet. Aufgrund des geringeren Wasserverbrauchs der Berliner in der Vergangenheit sind die Kosten der Wasserbetriebe für das Durchfluten der Kanalisation stark gestiegen.

Ein höherer Wasserverbrauch ließe auch den Grundwasserspiegel sinken. Er ist durch den geringeren Wasserverbrauch stark angestiegen und bedroht die Keller in den Siedlungsgebieten.

Spielraum für Gebührensenkungen sehen die BWB jedoch nicht. "Das Kartellamt hat die niedrigeren Wasserpreise bis 2018 festgeschrieben", erklärt Stephan Natz, Pressesprecher der BWB. Die Wasserbetriebe seien gesetzlich angehalten, Kundengruppen keine Sonderkonditionen zu gewähren. Wenn man bei den Grundstückbesitzern- und -nutzern nachgäbe, könnten auch andre ähnliches verlangen.

Harald Ritter / hari
Autor:

Harald Ritter aus Marzahn

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