Verkauf oder Erbbaurecht?
Grundstücksgeschäft am Helene-Weigel-Platz droht zu platzen
Beim Abriss des Sojus und den Plänen für die Neubebauung der Fläche gibt es erneut Probleme. Das Land Berlin will möglichst keine landeseigenen Grundstücke mehr verkaufen, sondern solche lieber per Erbbaurecht vergeben.
Die neue Leitlinie gab der Senat im vergangenen Jahr dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis. Angewandte Beispiele dafür sind bisher nicht bekannt. Ein erstes solches Beispiel wären die landeseigenen Flächen um das Kino Sojus. „Der ursprünglich angedachte Verkauf scheint nunmehr sehr unwahrscheinlich‘“, bestätigt Bürgermeisterin Dagmar Pohle (Die Linke) auf Anfrage der Berliner Woche. Dementsprechend müsse umgesteuert werden.
Bei den landeseigenen Flächen handelt es sich im Wesentlichen um Parkflächen am ehemaligen Kino Sojus. Diese umfassen eine vergleichsweise geringe Größe von 2314 Quadratmetern. Der Käufer des Grundstücks, die Regie Bauträgergesellschaft will das Kino abreißen und an der Stelle einen Supermarkt bauen. Das neue Gebäude soll um zwei Geschosse für Betreutes Wohnen aufgestockt werden. Außer Parkplätzen am Gebäude will der Investor auch ein Parkhaus bauen, um die für einen Supermarkt der geplanten Größe notwendige Anzahl von Parkplätzen zu schaffen.
Filme laufen im Kino Sojus schon seit 2007 nicht mehr und das Gebäude wurde zur Ruine. Im Frühjahr vergangenen Jahres war endlich ein städtebaulicher Vertrag unterschriftsreif, der den Verkauf der landeseigenen Flächen beinhaltet. „Wir haben einen städtebaulichen Vertrag und werden daran festhalten“, erklärt dagegen Regie-Geschäftsführer Jens Grünert. Dennoch sei er zu Neuverhandlungen bereit. Er könne sich durchaus vorstellen, statt dem Betreuten Wohnen über dem Supermarkt normale Mietwohnungen zu bauen und das auch für eine landeseigene Wohnungsgesellschaft.
Auch das Bezirksamt ist daran interessiert, dass das Vorhaben am Helene-Weigel-Platz zustande kommt. „Wenn die aktuellen Rahmenbedingungen zum Verkauf von landeseigenen Flächen dem entgegenstehen, muss gemeinsam mit dem Vorhabenträger die Möglichkeit einer Erbbaupacht geprüft werden“, teilt Pohle mit. An die Möglichkeit einer Übernahme nach Erbbaurecht glaubt Grünert jedoch nicht: „Dann läge ein Teil des Gebäudes auf unserem Grundstück, der andere wäre landeseigen. So etwas ist laut Gesetz nicht erlaubt.“
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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