Zweckentfremdung: Stadtrat will sich mit großen Wohnungsunternehmen treffen
Marzahn-Hellersdorf. Vermieter sollten bis Anfang August Wohnungen melden, die sie nicht als Wohnraum vermieten. Das Wohnungsamt hat einen ersten Überblick über die Lage im Bezirk.
Seit April gilt es in Berlin wieder ein Zweckentfremdungsverbot. Die Vermieter sollten bis Anfang August den Wohnungsämtern mitteilen, wenn sie Wohnungen anderweitig vermieten. Nach den vorliegenden Zahlen gibt es im ganzen Bezirk 92 Wohnungen, die als Ferienwohnungen genutzt werden. Die Vermieter haben bis April 2016 Zeit, um zu entscheiden, was mit dem Wohnraum weiterhin geschieht. Spätestens dann müssen sie Ausnahmeregelungen beantragen. Wer zweckentfremdeten Wohnraum dann nicht gemeldet hat, muss mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro rechnen.
Unter Zweckentfremdung fallen auch Wohnungen, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden, etwa als Arztpraxen. Bei diesen gilt der Zweijahreszeitraum für eine Überprüfung des Vermietungszweckes nicht. Hier kann erst nach Beendigung des Mietverhältnisses das Wohnungsamt verlangen, dass der Vermieter einen Antrag auf eine erneute andere Verwendung stellt. Vermieter im Bezirk stellten aber zum Stichtag vorsorglich 235 solcher Anträge.
Erheblich größer ist die Zahl der Wohnungen, die leerstehen. Wenn eine vermietbare Wohnung länger als ein halbes Jahr nicht vermietet ist, gilt das auch als Zweckentfremdung von Wohnraum. Beim Wohnungsamt wurden bis Anfang September 583 solcher Wohnungen gemeldet.
Dennoch rechnet Immobilienstadtrat Stephan Richter (SPD) mit einer hohen Dunkelziffer bei allen Arten von Zweckentfremdung. "Eine vollständige Bestandsaufnahme ist nicht möglich, weil wir kein Personal dafür haben", sagt er. Bisher musste er sich mit einer befristeten Personalstelle behelfen. Der Senat habe immerhin der Ausschreibung für eine feste Stelle zugestimmt.
Richter will zum 22. Oktober alle landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Wohnungsgenossenschaften des Bezirks zu einem Treffen einladen. Dabei will er über Ausnahmeregelungen und Sanktionen bei Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot informieren.
Harald Ritter / hari
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